Unmittelbar vor der entscheidenden Stiftungsratssitzung am Donnerstag muss sich der ORF harte Kritik an der Compliance-Untersuchung seines Ex-Chefs Roland Weißmann gefallen lassen.
Und zwar hat die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) die Compliance-Untersuchung des ORF im Fall Weißmann scharf kritisiert - der stets gut informierte Verleger Christian W. Mucha bezeichnete das Schreiben, das an ORF-Generaldirektorin Ingrid Thurnher ging, als „Gamechanger“.
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Tatsächlich hat es das Schreiben, das auch oe24 vorliegt, in sich, kritisiert es doch den „Freispruch“ für Weißmann vom Vorwurf der sexuellen Belästigung einer Mitarbeiterin scharf. So schreibt Gleichbehandlungsanwältin Sandra Konstatzky wörtlich: „Das Überprüfungsergebnis der Compliance-Stelle des ORF und die darauffolgende Berichterstattung muten aus der Sicht der GAW höchst fragwürdig an.“ Denn die interne Compliance-Kommission sei gar nicht zuständig: „Die rechtsverbindliche Klärung der Frage, ob eine (sexuelle) Belästigung vorliegt, ist ausdrücklich den österreichischen (Straf-)Gerichten, der genau für diesen Zweck gesetzlich eingerichteten und unabhängigen Gleichbehandlungskommissionen sowie der im ORF-Gesetz (§ 30k) verankerten ORF-internen Gleichstellungskommission vorbehalten.“
Das Schreiben der Gleichbehandlungsanwaltschaft
Vorwurf der Täter-Opfer-Umkehr
Und nicht nur das: Offen wirft die Gleichbehandlungsanwältin dem ORF eine Täter-Opfer-Umkehr vor: „Diese Begründung sowie die “Feststellungen„ der Compliance-Stelle haben zur Folge, dass in der Öffentlichkeit eine Täter-Opfer-Umkehr stattfindet und den bisherigen Schilderungen von Weißmann uneingeschränkt Glauben geschenkt wird.“ Man glaube der Frau, die Weißmann ja eine jahrelange sexuelle Belästigung vorwarf: „Aus der Sicht der GAW kann es sich hier jedenfalls um glaubhafte Darstellungen einer sexuellen Belästigung im Sinne des GlBG handeln.“
Und es geht weiter in der Kritik: „Die Vorwürfe der betroffenen Person(en) geraten in den Hintergrund und werden öffentlich verharmlost. Als Beispiel sei auf das Rechtspanorama am Juridicum vom 20.4.2026 verwiesen, das mit dem Titel “Liebes’gschichten und Mobbingsachen„ mit Bezug auf die Causa Weißmann tituliert und beworben wurde.“
ORF schützt die Betroffenen zu wenig
Fazit der GAW: „Für die GAW wird der starke Eindruck erweckt, dass beim Vorgehen des ORF die notwendige Öffentlichkeits- und unternehmensinterne Sensibilisierung rund um die Berichterstattung fehlen, um Betroffene in der Öffentlichkeit adäquat zu schützen.“
In drei Empfehlungen fordert die GAW den ORF auf, klarzustellen, dass die Compliance-Untersuchung rechtlich unverbindlich sei, dass die Mitglieder der Kommission nicht mehr im ORF auftreten sollten. Und: Der ORF müsse klarstellen, dass der ORF die Betroffenen unterstütze - damit auch andere Betroffene Missstände melden.