Nicht rechtskräftig

20 Jahre Haft für Mord an Ex-Verlobten

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Wegen Mordes an seiner Ex-Verlobten ist am Mittwoch ein 39-jähriger Ungar im Grazer Straflandesgericht zu zwanzig Jahren Haft verurteilt worden.

Der Mann hatte die damals 27-jährige Frau im Rahmen eines Streits in seiner Wohnung in Graz zuerst erwürgt und dann erstochen. Er wurde zu einer Haftstrafe von 20 Jahren verurteilt, das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte bat sich drei Tage Bedenkzeit aus.

Laut Anklageschrift hätte das Würgen alleine schon zum Tod der Frau geführt. Das Opfer hatte sich rund zwei Wochen vor der Tat vom 39-Jährigen getrennt.

Eifersucht-Streitigkeiten
Die Tat selbst hatte sich am Abend des 23. März 2005 in der Grazer Grabenstraße zugetragen. Die beiden hatten sich in der Wohnung des Angeklagten getroffen, wo es auf Grund von finanziellen Unstimmigkeiten und der Eifersucht des 39-Jährigen zu einem Streit kam. Im Zuge dessen soll der Angeklagte seine ehemalige Verlobte zuerst gewürgt, dann auf sie eingestochen und schließlich so lange gegen den Kehlkopf der Frau gedrückt haben, bis sie kein Lebenszeichen mehr von sich gab.

Mörder schnitt sich die Pulsadern auf
Nach der Tat versuchte der 39-Jährige zwei Mal, sich mit Stromstößen selbst zu töten. Da dies misslang, stach er sich mit einem Messer in den Bauch und schnitt sich die Pulsadern auf. Dann verständigte er per Handy einen Freund darüber, dass er "etwas Schreckliches" getan habe. Dieser kam mit einem weiteren Mann zur Wohnung. Die Männer alarmierten die Einsatzkräfte. Der Hilfsarbeiter wurde im LKH Graz durch eine Notoperation gerettet. Später hatte der Angeklagte angegeben, die Frau habe ihn - vor seiner Tat - den Bauchstich zugefügt.

Kurzschlussreaktion
Nach einem Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Heinz Humeniuk ist der Angeklagte eine "normale angepasste Persönlichkeit". Die Tat lasse sich als "akute Konfliktreaktion im Sinne einer Kurzschlusshandlung" beschreiben, hieß es in der Anklageschrift.

Der Mann war im Jahr 2000 nach Graz gezogen. Er und das Opfer hatten sich im Frühjahr 2004 kennen gelernt, als sie im gleichen Stock eines Haus in der Grazer Dornschneidergasse wohnten. Im August 2004 begann eine Beziehung zwischen den beiden, im November beschlossen sie zu heiraten. Spätestens ab Dezember 2004 ließ der Angeklagte ausgeprägte Eifersuchtstendenzen erkennen, hieß es in der Anklageschrift. Der Mann hatte bei den mehrmaligen Ankündigungen des Opfers, ihr Verhältnis aufzulösen, geschockt reagiert und gedroht, sich umzubringen, wenn sie ihn nicht heirate.

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