Nach Freilassung

Anschlagspläne Westbahnhof: IS-Teenie (15) wieder vor Gericht

Der 15-Jährige muss sich bereit in einem zweiten Terror-Prozess verantworten. 

Am Dienstag wird am Landesgericht Wien zum zweiten Mal binnen acht Monaten wegen terroristischer Straftaten gegen jenen 15-jährigen IS-Anhänger verhandelt, der im Zusammenhang mit Anschlagsplänen gegen den Wiener Westbahnhof im Juli 2025 zu drei Jahren teilbedingter Haft verurteilt wurde. Der Jugendliche kam unter Anrechnung der U-Haft im Oktober auf freien Fuß. Als er eine Schusswaffe erwerben wollte, wurde er Ende November wegen Gefahr im Verzug neuerlich festgenommen.

Prozess 15-Jähriger IS
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Er habe den Staatsschutz provozieren und diesem "ein bisschen Angst machen" wollen, behauptete der 15-Jährige, der auffälligerweise mit aufgekrempelten Hosenbeinen zu seiner Verhandlung erschien, die von einem größeren Polizeiaufgebot überwacht wurde. Knöchelfreie Hosen dienen in salafistischen Kreisen als Erkennungszeichen und können auf eine strenge Auslegung des Islam hindeuten. Anschlagsabsichten habe er keine im Sinn gehabt, versicherte der Angeklagte. Zugleich räumte er jedoch ein, 2025 "Pläne gegen Schwule" gehabt zu haben.

Trotz Warnung vorzeitig bedingt entlassen

Der Jugendliche war gegen den ausdrücklichen Willen der Staatsanwaltschaft Wien bereits Ende Oktober auf freien Fuß gekommen. Er wurde aus dem unbedingt ausgesprochenen Strafteil von acht Monaten vorzeitig bedingt entlassen. Die Anklagebehörde hatte sich dagegen ausgesprochen, weil die Anstaltspsychologin der Justizanstalt (JA) Josefstadt ausdrücklich vor ihm gewarnt hatte: Der 15-Jährige trete im Gefängnis gegenüber anderen Mithäftlingen "sehr dominant" auf und stelle "ein extremes Risiko" dar. Er versuche, andere zu seiner Ideologie zu bringen. Nur eine islamisch geführte Welt sei "die richtige", gegen Ungläubige müsse man kämpfen und diese töten, zitierte die Psychologin aus einem Gespräch mit dem Anhänger der radikalen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS).

Der vom IS Begeisterte "bedankte" sich für die vorzeitige Haftentlassung, indem er sich wenige Tage später in seinem Schlafzimmer vermummt und mit dem erhobenen Tauhid-Finger vor sein Handy setzte und Videos aufnahm, die ihn beim Intonieren von Nasheeds (Sprechgesängen, Anm.) zeigten, in denen der Märtyrertod und Sprengstoffanschläge glorifiziert wurden. In Hintergrund war eine große Fahne mit der Shahada - dem islamischem Glaubensbekenntnis - zu sehen, mit der er die Wand über seinem Bett drapiert hatte. Zwei Wochen später marschierte er in Waffengeschäfte, um laut Anklage Kampfmesser bzw. eine Schusswaffe zu erwerben, was ihm allerdings nicht gelang. Er wurde wegen Gefahr im Verzug neuerlich festgenommen, weil er vom Wiener Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) bei seinem Treiben observiert wurde.

Während der Haft weiter radikalisiert

Der Jugendliche soll sich während seiner Inhaftierung und nach seiner Enthaftung weiter radikalisiert und im Sinne der Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) betätigt haben. Bei seiner Festnahme wurde von einer "hohen Affinität zu radikal-islamistischer Propaganda sowie zu Stichwaffen und ähnlichen Gegenständen" ausgegangen. Ermittlungen des Wiener Landesamts für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) ergaben, dass der 15-Jährige wiederholt versucht hatte, in den Besitz von Waffen zu gelangen. Am 19. November wollte er ein Kampfmesser erwerben, am 20. November neben einem Teleskop-Schlagstock und Quarzhandschuhen sogar eine Faustfeuerwaffe. Die Schusswaffe bekam er allerdings nicht, da ihm in dem Geschäft gesagt wurde, diese sei "nicht verkäuflich".

Überhaupt war der 15-Jährige infolge seiner Vorstrafe mit einem Waffenverbot belegt. Um das zu umgehen, soll er sich eines drei Jahre älteren Cousins "bedient" haben, den er schließlich in ein Waffengeschäft schickte, um wenigstens an ein Messer zu kommen. Als der Cousin tatsächlich ein Jagdmesser erstand, während der 15-Jährige draußen wartete, orteten die LSE und die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) Gefahr im Verzug. Der IS-Anhänger wurde aus dem Verkehr gezogen. Seither befindet er sich wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft. In in ihrer nunmehrigen Anklage wirft ihn die Staatsanwaltschaft terroristische Vereinigung, kriminelle Organisation und terroristische Straftaten im Sinn des §278c StGB vor.

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