Strafverfolgung

Anwältin zeigt Wiener Mordermittlerin an

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Beamtin soll in drei Mordverfahren Beschuldigtenrechte der Verdächtigen beschnitten haben - Polizei widerspricht Darstellungen.

Die Wiener Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Astrid Wagner hat eine beim Wiener Landeskriminalamt tätige Ermittlerin anzeigt. Sie wirft ihr Amtsmissbrauch vor. Die Kriminalistin soll in drei prominenten Mordverfahren die Beschuldigtenrechte der Verdächtigen beschnitten haben. Für die Beamtin gilt die Unschuldsvermutung, die Polizei wies die Darstellungen Wagners zurück.
 
Im Fall des 18-jährigen Afghanen, der am 18. September 2018 seine 14-jährige Schwester erstochen haben soll, war Wagner nach dessen Festnahme im Auftrag der Familie des Burschen als Verteidigerin eingeschritten. Die zur Anzeige gebrachte Mordermittlerin soll versucht haben, eine Besprechung Wagners mit dem 18-Jährigen vor seiner geplanten Beschuldigteneinvernahme zu verhindern, indem sie der Verteidigerin wider besseren Wissens unterstellte, diese würde ihre Vollmacht vortäuschen. Mittlerweile hat Wagner dieses Mandat zurückgelegt, der 18-Jährige wird inzwischen von der Verfahrenshelferin Liane Hirschbrich vertreten.
 
Wagner und die betreffende Beamtin dürften bereits im September 2016 aneinandergeraten sein, als die Anwältin die Vertretung eines Mannes übernahm, der seine Lebensgefährtin erstochen hatte. Die Mordermittlerin soll den Verdächtigen, der sich nach einem Selbstmordversuch im Spital befand, am Krankenbett ohne Rechtsbeistand vernommen haben, obwohl sie wusste, dass dieser längst von Wagner anwaltlich vertreten war. Der dritte Vorfall, der in der Anzeige dokumentiert ist, bezieht sich auf einen 16-Jährigen, der im März 2017 seine Mutter getötet haben soll. Der Bursch soll im Landeskriminalamt stundenlang ohne Anwalt als Mordverdächtiger befragt worden sein, behauptet Wagner.
 
Vollmacht
 
Bei dem jüngsten Vorwurf sei es um den Vater des beschuldigten 18-jährigen Afghanen gegangen, hieß es auf Anfrage bei der Landespolizeidirektion Wien. Wagner habe angegeben, mündlich eine Vollmacht des Vaters zu haben. Eine Rücksprache bei diesem - beziehungsweise beim Dolmetscher - habe ergeben, dass der Vater ausdrücklich gesagt habe, "dass er nicht von Frau Wagner vertreten werden möchte", betonte ein Polizeisprecher. "Er kann sich seinen Rechtsbeistand aussuchen und daran müssen wir uns halten", fügte er hinzu.
 
"Die Polizei geht mit Beschuldigtenrechten sorgsam um", hielt der Sprecher fest. Bei dem Fall im September 2016 habe es sich um eine Erstbefragung und nicht um eine Einvernahme gehandelt. Der Beschuldigte habe gesagt, er möchte keinen Anwalt und habe dann Angaben zu dem Vorfall gemacht. Bei der späteren Einvernahme sei Wagner dabei gewesen. Auch im Fall des 16-Jährigen war bei der Einvernahme ein rechtlicher Beistand anwesend, geht laut dem Sprecher aus den Akten hervor.
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