17-Jähriger wollte heim und klammerte sich an Transporter an.
Ein Paketzusteller ist am Freitag im Landesgericht Ried wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig zu vier Monaten bedingt verurteilt worden, weil er im April einen 17-jährigen Autostopper mit seinem Kleintransporter überrollt hat. Der 23-Jährige will von der Schwere des Unfalls nichts mitgekommen haben und war einfach weggefahren.
Nach einer langen Nacht mit viel Alkohol wollte der Teenager mit seinem 16-jährigen Freund in den frühen Morgenstunden des 14. Aprils heim. Beiden fiel ein Kleintransporter auf, der in der Nähe einer Disco in Ried stand. Der Angeklagte hatte gerade eine Lieferung zugestellt und wollte seine Tour fortsetzen. Die Nachtschwärmer boten ihm jeweils 10 Euro, wenn er sie nach Haus bringen würde, erklärte der 16-Jährige im Zeugenstand. Da der Paketzusteller, ein Rumäne, jedoch kein Deutsch versteht, rief er einen Kollegen an, mit der Bitte zu übersetzen, was die Burschen wollten. Der Angeklagte ging aber nicht auf das Angebot ein, in weiterer Folge entwickelte sich eine Streiterei zwischen den Teenagern und dem Fahrer, die für den 17-Jährigen tödlich endete.
"Ich weiß nicht, ob ich über den Fuß, die Hand oder eine Bordsteinkante gefahren bin", meinte der Rumäne noch zu seinem Kollegen am Telefon. Er wollte aber einfach nur weg, weil er Angst hatte, rechtfertigte der Angeklagte sein Verhalten. Nach der Weigerung, die Angetrunkenen zu chauffieren, hinderten diese ihn nämlich am Losfahren und wurden offenbar auch handgreiflich. Irgendwie gelang es ihm aber doch, die Türe zu schließen und den Motor zu starten. Der 17-Jährige hängte sich an die Fahrertür, lief sogar noch ein Stück mit, als der Rumäne den Wagen in Bewegung setzte. Und dann bemerkte der Lenker eben einen Rumpler.
Nachdem er in der Nähe zwei weitere Pakte ausgeliefert hatte, bemerkte er auf dem Rückweg vor der Diskothek Blaulicht. Doch er ging nicht Nachschauen, sondern beendete seine Tour, gab der Angeklagte unumwunden zu. Am Nachmittag des 14. Aprils wurde er dann von der Polizei als der flüchtige Unfalllenker ausgeforscht.
In der Verhandlung versuchte er nichts zu beschönigen und gab alles zu. Der Staatsanwalt änderte die Anklage von grob fahrlässiger Tötung auf nur mehr fahrlässige, da der 23-Jährige von den Nachtschwärmen massiv bedrängt worden sei. Der Angeklagte nahm den Schuldspruch und das Urteil von vier Monaten bedingter Haft an.