Prozess-Panne

Buddhist musste auf Gott schwören

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Der Fleischer-Mörder erhielt lebenslang. Dennoch könnte der Prozess wiederholt werden, weil ein andersgläubiger Geschworener auf Gott schwören musste.

Es ist ein kleiner Patzer mit – möglicherweise – großer Wirkung: Bei der Beeidigung der Geschworenen ist der erfahrenen Richterin Eva Brachtel ein Lapsus passiert. Sie ließ einen Geschworenen auf Gott schwören, obwohl dieser betonte, Buddhist zu sein. Warum die Vorsitzende an dieser Schwurformel festhielt, ist unklar. Feststeht, dass Richterin Brachtel anschließend einen ausgezeichneten Prozess führte.

Lebenslang
Die Geschworenen befanden am Donnerstag Rainer Nagode nach kurzer Beratung für schuldig, seine Freundin zuerst erdrosselt, dann zerstückelt und die Teile im Eiskasten gehortet zu haben. Dafür gab es lebenslang. Nagode will sich mit dem Höchsturteil aber nicht abgeben. Er hat durch seinen Anwalt Christian Werner gegen das Urteil Einspruch erhoben.

Nun muss sich der Oberste Gerichtshof (OGH) mit der Buddha-Panne beschäftigen. Und die falsche Beeidigung eines Geschworenen könnte das Ersturteil zu Fall bringen. Hebt der OGH das Urteil gegen Nagode wegen dieses Formalfehlers auf, muss der Prozess neu aufgerollt werden: Ein Martyrium für die Hinterbliebenen des Opfers.

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