Prozess

Brutaler Juwelierraub: Sechs Jahre Haft

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Gericht: Haben es mit einem Schwerverbrecher zu tun.

Sechseinhalb Jahre nach der Tat sind am Landesgericht Eisenstadt die Geschehnisse um den Überfall auf den Juwelier Hohensteiner im November 2005 noch einmal aufgerollt worden. Ein 27-jähriger Serbe, der Mitglied des damaligen Tätertrios gewesen sein soll, musste sich wegen schweren Raubes, Körperverletzung und schweren gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls im Rahmen einer kriminellen Vereinigung verantworten. Ein Schöffensenat (Vorsitz: Wolfgang Rauter) sprach ihn am Dienstag schuldig und verurteilte ihn zu sechs Jahren und einem Monat unbedingter Haft.

   Am ersten Prozesstag hatte der Angeklagte seine Version des Geschehens geschildert: Er sei lediglich für die Beschaffung der Fluchtfahrzeuge verantwortlich und an dem Überfall selbst nicht beteiligt gewesen. Ermittler präsentierten umfangreiche Erhebungsergebnisse. Diese brachten den Serben nach Ansicht von Staatsanwalt Christian Petö eindeutig in Zusammenhang mit dem Raub, bei dem ein 22-jähriger Uhrmacher ins Gesicht geschossen und lebensgefährlich verletzt wurde.

   Am Dienstag kam zunächst die Chefin des Juweliergeschäfts zu Wort. Sie berichtete, wie einer der maskierten Täter sie am Hals gepackt und mit einer Pistole geschlagen habe. Die zwei anderen zerschlugen währenddessen das Glas der Vitrinen und griffen gezielt nach teuren Markenuhren. Der Wert der Beute betrug 440.000 Euro.

   Auf die Frage des Richters, ob der 27-jährige Angeklagte einer der Männer bei dem Überfall gewesen sein könnte, antwortete die Chefin: "Er kann es sein, aber nur die Statur. Ich habe das Gesicht nicht gesehen." Der 22-jährige Uhrmacher, der sich in der Werkstatt aufgehalten und dort den Überfall mitbekommen hatte, löste die Alarmsirene aus.

   Die Räuber traten überhastet die Flucht an. Der junge Uhrmacher habe "wie automatisiert" die Täter verfolgt und sei an ihr vorbei, schilderte die Zeugin. Kurz darauf fiel der Schuss, der den jungen Mann ins Gesicht traf. Das Geschoß sei durch die Oberlippe eingedrungen und zerplatzt, schilderte die Mutter des Opfers. Ihr Sohn sei gelähmt, müsse künstlich ernährt werden und leide an epileptischen Anfällen, welche kleine gesundheitliche Fortschritte immer wieder zunichtemachten.

   In seinem Schlussplädoyer hob Staatsanwalt Christian Petö "viele Einzelbeweise" hervor, die die Anklage untermauern würden. Der Serbe sei auch bei den Überfällen in Deutschland für die Beschaffung der Fluchtfahrzeuge zuständig gewesen und habe bei den Taten mitgemacht: "Warum soll es in Österreich anders gewesen sein?" Als besonders belastend für den Angeklagten wertete er die Bilder der Bankomatkamera in Eisenstadt vom Tattag sowie eine nach dem Überfall in Wampersdorf (Niederösterreich) sichergestellte Jacke. "Was ist ein junges Menschenleben wert, das de facto zerstört wurde?", fragte der Staatsanwalt.

   Hinsichtlich der vorgeworfenen Körperverletzung handle es sich jedoch "nicht um Beweise, das sind Indizien", stellte Verteidiger Rudolf Mayer fest. Sein Mandant sei eindeutig nicht der Schütze gewesen. Mayer erkannte auch "überhaupt kein Substrat", um eine Verabredung des Trios über den Einsatz einer Waffe zu belegen.

   Der Angeklagte wandte sich vor der Urteilsverkündung an die Angehörigen des Opfers: "Ich möchte nur hinzufügen, dass ich mich bei den Eltern entschuldigen möchte", sagte der 27-Jährige: "Ich habe mir nie gedacht, dass es zu so etwas kommen würde."

   "Fest steht, dass der Angeklagte ein Schwerverbrecher ist", erklärte der Vorsitzende in seiner Urteilsbegründung. Das Gericht hielt die Mittäterschaft des 27-Jährigen beim Raub im November 2005 in Eisenstadt für erwiesen. "Im Zweifelsfall" habe man nicht feststellen können, dass der Angeklagte der Schütze gewesen sei, so der Vorsitzende.

   Im Strafausmaß galt es auch, zwei Verurteilungen in Deutschland und Slowenien zu berücksichtigen. Die Gesamtstrafe für den Angeklagten betrage daher, diese beiden Urteile eingerechnet, 13 Jahre, erläuterte der Richter.

   Als mildernd sei die bisherige Unbescholtenheit vor den Raubüberfällen in Deutschland und Österreich und das teilweise Geständnis. Der Serbe nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Der Angeklagte muss 70.000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen. Weitere Schadenersatzforderungen - dem Verfahren hatten sich eine Versicherung mit 259.000 Euro und die Republik Österreich mit 121.745 Euro sowie weitere Personen angeschlossen - wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
 

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