Der Arzt kassierte vom Landesgericht eine Haftstrafe von drei Jahren.
Eisenstadt. Die Frauen erzählten, dass der Chirurg nach Magen- und Darmspiegelungen zu ihnen in den Aufwachraum gekommen sei und sie im Brust- und Genitalbereich berührt habe. Der 46-Jährige bestritt vor Gericht alle Vorwürfe und tat diese als „sexuelle Halluzinationen“ ab. Die Richterin glaubte dem Angeklagten nicht. Die Vorfälle wären zu zeitnah gewesen, außerdem hätten die Frauen einen „extrem glaubwürdigen Eindruck“ gemacht. Der 46-Jährige wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, davon zwei bedingt. Er muss drei Opfern 3.600 Euro zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.