Eisenstadt

Prozess: Sohn erschlug Mutter mit Hacke

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Eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher wurde beantragt.

Im August des Vorjahres hat eine Bluttat Eisenstadt erschüttert: Ein damals 33-Jähriger soll in einer Wohnung in der Landeshauptstadt seine Mutter mit einer Hacke erschlagen haben. Kommenden Dienstag muss sich der Mann im Landesgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig war, und hat deshalb die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.

Der Verdächtige soll sich am Nachmittag des 27. August 2012 die Tatwaffe besorgt und unmittelbar danach seine 65-jährige Mutter damit erschlagen haben. Anschließend ging er zur Polizei und gestand die Tat. Der Frau konnte trotz eines Rettungseinsatzes nicht mehr geholfen werden. Sie erlag ihren massiven Verletzungen.

Wird Unzurechnungsfähigkeit des Täters angenommen, unterscheidet sich die Verhandlung in einigen Punkten von einem herkömmlichen Strafprozess. Die Anklage wird etwa durch den Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ersetzt, so Magdalena Wehofer, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Eisenstadt.

Die Verhandlung findet vor einem Geschworenensenat statt. "Während der gesamten Verhandlung muss ein psychiatrischer Sachverständiger anwesend sein", erläuterte Wehofer. Außerdem sei der Verteidiger berechtigt, auch gegen den Willen des Angeklagten Anträge zu stellen. Das Verfahren endet mit einem Urteil. Es kommt jedoch bei einer Verurteilung nicht zu einem Schuldspruch, stattdessen wird die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ausgesprochen.

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