Burgtheater-Anwalt Bernhard Hainz wehrt sich gegen die Vorwürfe, das Burgtheater habe "viel zu spät reagiert". Eine Entlassung wäre nicht möglich gewesen, so der Anwalt.
Über die Reaktion des Burgtheaters auf den Fall Teichtmeister streiten nun Arbeitsrechtsexpertin Katharina Körber-Risak und Burgtheater-Anwalt Bernhard Hainz. Während Körber-Risak dem Burgtheater vorwirft, viel zu spät reagiert zu haben – man hätte Teichtmeister schon 2021 entlassen oder zumindest suspendieren müssen – entgegnet Hainz, der Arbeitgeber habe aus rechtlicher Sicht alles richtig gemacht.
Als die Beamten 2021 bei Schauspieler Teichtmeister eine Hausdurchsuchung durchführten, wäre eine Entlassung nicht möglich gewesen, so Hainz. "Der Dienstgeber muss eine fristlose Entlassung beweisen. Ohne Fakten wäre die Entlassung demnach unzulässig", so der Burgtheater-Anwalt im Ö1-Morgenjournal. Die Vorwürfe haben sich im privaten Bereich abgespielt, wo der Arbeitgeber keinen Einfluss hat, meint Hainz. Somit sei das Burgtheater auf die Erkenntnisse der Behörden oder auf die Kooperation Teichtmeisters angewiesen gewesen – doch dieser habe die Anschuldigungen immer glaubhaft abgestritten.
Suspendierung nicht möglich
Auch eine Suspendierung sei rechtlich nicht möglich gewesen, erklärt der Anwalt. Denn die Schauspieler am Burgtheater arbeiten nach einem Sonderarbeitsrecht, welches ein Dienstfreistellungsverbot beinhaltet.
Die Staatsanwaltschaft wirft Teichtmeister vor, zwischen Februar 2008 und August 2021 insgesamt 58.000 einschlägige Dateien von minderjährigen Personen auf Smartphones, zwei Laptops, einem Desktop, 13 externen Festplatten, einem USB-Stick und drei Speicherkarten gehortet zu haben (oe24 berichtete). Der Mime soll auch an Drehorten Fotos von teils minderjährigen Darstellern gemacht und daraus – mit Sprechblasen mit pornografischen Inhalten versehene – Collagen erstellt haben.