Fall Cain

Verdächtiger mit Klage abgeblitzt

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Der 26-Jährige hatte Gerichtspsychiater Raimund Haller geklagt.

Die Privatklage des 26-jährigen Tatverdächtigen im Fall Cain gegen den Gerichtspsychiater Reinhard Haller wegen der Verletzung von Berufsgeheimnissen ist vom Bezirksgericht Feldkirch nicht rechtskräftig eingestellt worden, berichtete die "Neue Vorarlberger Tageszeitung". Grund für die Klage war die Informationsbeschaffung des Gutachters bei der Beurteilung der Vernehmungsfähigkeit des Verdächtigen.

Haller habe in dem Gutachten vom 21. Jänner 2011 gegen die ärztliche Schweigepflicht verstoßen, weil er Informationen zu psychiatrischen Untersuchungsergebnissen des 26-Jährigen im Landeskrankenhaus Rankweil, bei einer Drogentherapiestation und beim Feldkircher Gefängnispsychiater eingeholt hatte. Das Bezirksgericht stellte fest, dass die Informationsbeschaffung und die Verwendung der Ergebnisse im Gutachten durch Hallers Auftrag als Sachverständiger gedeckt waren und wies die Klage ab. Der 26-Jährige brachte dagegen Beschwerde ein, über diese muss nun das Landesgericht Feldkirch entscheiden.

Haller ist von der Staatsanwaltschaft Feldkirch außerdem damit beauftragt, die Zurechnungsfähigkeit des 26-Jährigen zum Tatzeitpunkt zu beurteilen. Dagegen hat Edgar Veith, der Pflichtverteidiger des Tatverdächtigen, Einwände erhoben. Veith erklärte Haller für befangen, weil sich der Gerichtspsychiater bei einer Podiumsdiskussion bereits öffentlich zu dem Fall geäußert und von Mord gesprochen habe. Seines Erachtens nach könne er daher im Gerichtsverfahren nicht als unabhängig auftreten. Das Landesgericht Feldkirch wies diese Beschwerde ab, in nächster Instanz entscheidet nun das Oberlandesgericht Innsbruck.

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