Verwaltungsgerichtshof

Casinolizenzen müssen neu ausgeschrieben werden

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Über dritte Lizenz muss Verwaltungsgerichtshof erst entscheiden.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat die Zuteilung von zwei von drei Casinolizenzen durch das Finanzministerium endgültig gekippt. Über die dritte Lizenzvergabe muss der VwGH noch entscheiden. Die Vergabe der Lizenzen durch das Finanzministerium im Jahr 2014 war nicht transparent, bestätigte das Höchstgericht eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG).

Gegen dieses Erkenntnis ist keine Berufung mehr möglich. Neu ausgeschrieben werden müssen demnach die Standorte "Niederösterreich 2" (Bruck/Leitha) und "Wien Nord-Ost" (Prater), die beide an den Glücksspielkonzern Novomatic gingen. Noch offen ist die Entscheidung über den Standort "Wien Süd-West" (Palais Schwarzenberg), der dem Konsortium um die Schweizer Stadtcasino Baden AG und den deutschen Automatenkonzern Gauselmann zugeschlagen worden war. Die Casinos Austria, die bei der Zuteilung der Spielbanklizenzen im Jahr 2014 leer ausgingen, hatten gegen die Vergabe Beschwerde eingelegt und fühlen sich nun bestätigt.

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