Bund gibt "Mindeststandards" vor

Maßnahmen in den Ländern nach Lockdown-Ende

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Bundesländer wählten darüber hinaus unterschiedliches Vorgehen.

Wien. In den Bundesländern gelten nach dem Lockdown-Ende für Geimpfte und Genesene ab dem 12. Dezember unterschiedliche Regelungen, die von den österreichweiten "Mindeststandards" abweichen. Das Burgenland, Tirol und Vorarlberg öffnen ab Sonntag alle erlaubten Bereiche. Niederösterreich, Salzburg und die Steiermark sperren Gastronomie und Hotels erst am 17. Dezember auf, Wien erst am 20. Dezember. Oberösterreich bleibt wohl bis 17. Dezember im Lockdown, Kärnten entscheidet erst.

"Mindeststandards"

Der Bund gibt "Mindeststandards" vor, die in ganz Österreich gelten. Die Bundesländer haben dabei die Möglichkeit, strenger zu sein. Grundsätzlich endet der Lockdown für alle Geimpften und Genesenen in der Nacht von Samstag auf Sonntag (11./12. Dezember). Für Ungeimpfte bleibt der Lockdown auf unbestimmte Zeit weiter aufrecht. Mit den Vorgaben besteht die Möglichkeit, nach dem Lockdown-Ende wieder fast alle Bereiche zu öffnen - vom Handel (abseits der ohnehin auch im Lockdown offenen Grundversorger) über persönliche Dienstleister (wie Friseure), die Gastronomie, Tourismus, bis hin zum Kultur-, Freizeit- und Sportbereich. Weiterhin geschlossen bleiben müssen jedenfalls die Nachtgastronomie sowie Apres-Ski-Lokale. Darüber hinaus sind Schutzmaßnahmen vorgeschrieben, etwa eine umfassende FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. Alle Bereiche (abseits der Grundversorger) können nur mit 2G-Nachweis betreten werden. In der Gastronomie gilt grundsätzlich eine Sperrstunde um 23 Uhr. Kultureinrichtungen können laut den Bundesvorgaben in Innenbereichen wieder bis zu 2.000 Gäste begrüßen, außen bis zu 4.000 Gäste (jeweils bei zugewiesenen Sitzplätzen).

Wien

In Wien öffnet ab Montag der gesamte Handel. Ebenso aufsperren können die körpernahen Dienstleister sowie auch alle anderen vom Bund gestatteten Bereiche abseits von Gastronomie und Hotellerie. Denn Restaurants und Co. dürfen in der Bundeshauptstadt erst ab 20. Dezember aufsperren, ebenso die Beherbergungsbetriebe. Anders als ursprünglich diskutiert reicht dort dann aber ein 2G-Nachweis, eine 2G-Plus-Regel (mit zusätzlichem PCR-Test) kommt nicht. Schon am Montag öffnen dürfen auch die Wiener Christkindlmärkte. Bei den Punsch- und Essensständen soll bis zur geplanten Gastroöffnung 20. Dezember zumindest Take Away erlaubt sein.

Niederösterreich, Steiermark, Salzburg

Ein synchrones Vorgehen gewählt haben die Länder Niederösterreich, Steiermark und Salzburg. Dort können alle Bereiche im Handel, bei den körpernahen Dienstleistern sowie in der Event-und Freizeitbranche unter den österreichweit vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften öffnen. Gastronomie und Beherbergungsbetriebe bleiben hier aber auch länger zu als es der Bund vorgibt: Eine Öffnung ist in diesen drei Ländern erst ab dem 17. Dezember vorgesehen.

Oberösterreich

Etwa unklar ist die Situation noch in Oberösterreich. "Ziellinie" im Land ob der Enns ist nach wie vor der 17. Dezember. Ob dann tatsächlich ab dem 18. Dezember geöffnet wird und in welchen Bereichen, ist noch offen und soll am Donnerstag besprochen werden.

Burgenland, Tirol, Vorarlberg

Sofort alles öffnen, was möglich ist, heißt es in den drei Ländern Burgenland, Tirol und Vorarlberg. Dort können ab Sonntag bzw. Montag alle Bereiche aufsperren, die laut den bundesweiten "Mindeststandards" erlaubt sind.

Kärnten

Völlig offen ist das Vorgehen noch in Kärnten. Im südlichsten Bundesland will man sich am Donnerstag über allfällige strengere Maßnahmen als die Bundes-"Unterkante" bemühen.

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