Zunächst sagte die Polizei Fahrten zum Zweitwohnsitz seien nicht möglich - dann gestanden sie einen Irrtum ein.
Die Polizei Wien antwortete auf die Fragen von Twitter-Usern, ob man wegen der Verordnung des Gesundheitsministeriums mit dem Auto zu seinem Zweitwohnsitz fahren dürfe. Zunächst bestätigten sie diese Meldung. "Da dies nicht unter die in der Verordnung des Gesundheitsministeriums aufgelisteten Ausnahmen fällt, ist diese Fahrt nicht gestattet", sagt dazu die Exekutive. Später ruderten sie zurück und gestanden einen Irrtum ein.
Da dies nicht unter die in der Verordnung des Gesundheitsministeriums aufgelisteten Ausnahmen fällt, ist diese Fahrt nicht gestattet.
— POLIZEI WIEN (@LPDWien) March 16, 2020
"Hier ist uns ein Fehler unterlaufen: Bei ausschließlichen Kontakt zu Personen des gleichen Haushaltes, ansonsten mind. 1 Meter Abstand und dafür keine Massenbeförderungsmittel verwendet werden, ist dies natürlich ausgenommen", schreibt die Polizei nun auf Twitter.
Hier ist uns ein Fehler unterlaufen: Bei ausschließlichen Kontakt zu Personen des gleichen Haushaltes, ansonsten mind. 1 Meter Abstand und dafür keine Massenbeförderungsmittel verwendet werden, ist dies natürlich ausgenommen.