Neuer Tatbestand nach Paragraf 107c im Strafgesetzbuch.
Bisher hat es drei Verurteilungen nach dem neu eingeführten Straftatbestand "Cybermobbing" gegeben. Das teilte das Justizministerium am Mittwoch mit. Der Paragraf 107c wurde am 1. Jänner 2016 in das Strafgesetzbuch (StGB) eingeführt. Bis 1. November 2016 wurden 328 Fälle bei den Staatsanwaltschaften behandelt. In 23 Fällen wurde Anklage erhoben.