Drama in Graz

Frau stürzte aus 4. Stock: Lebensgefahr

Teilen

Die Kriminalpolizei schließt Fremdverschulden nicht aus. Fahndung nach Mieter.

Eine 31-jährige Frau ist in der Nacht auf Samstag vom Balkon einer im 4. Stock gelegenen Wohnung gestützt und hat lebensgefährliche Verletzungen erlitten. Wie ein Nachbar berichtete, war davor aus der Wohnung ein Streit zu vernehmen.

Der Mieter, der zunächst verschwunden war, konnte ein Alibi vorweisen, nun sucht die Polizei einen Drogensüchtigen, der sich in der Wohnung aufgehalten haben soll. Von den Ermittlern wird ein Mordversuch nicht ausgeschlossen.

Heftige Auseinandersetzung vor dem Sturz
Der Vorfall ereignete sich laut Polizei in einem Mehrparteienhaus im Bezirk Lend. Die 31-jährige Frühpensionistin - sie ist gebürtige Oberösterreicherin und war zuletzt ohne festen Wohnsitz - hatte sich bei einem Bekannten einquartiert. Ein Nachbar hörte in den späten Abendstunden des Freitags eine laute verbale Auseinandersetzung. Danach sei es ruhig gewesen. Später, um Mitternacht, flogen plötzlich persönliche Sachen der Frau vom Balkon. Kurz darauf stürzte die Frau selbst in die Tiefe, der Nachbar nahm den Aufprall wahr. Als er nachschaute, lag die 31-Jährige auf der Wiese vor dem Haus. Der Mann leistete Erste Hilfe und verständigte die Rettung und Polizei.

Frau in lebensbedrohlichem Zustand
Wie es vom Landeskriminalamt Samstagvormittag hieß, ist die Frau mit lebensbedrohlichen Verletzungen ins LKH Graz eingeliefert worden. Sie wurde in künstlichen Tiefschlaf versetzt und wird intensivmedizinisch betreut. Unklar ist laut Ermittlern, ob es sich um einen Unfall - die Frau war auch schon wegen Drogenkonsums aufgefallen - oder einen Selbstmordversuch gehandelt hat; auch Fremdverschulden werde nicht ausgeschlossen.

Der Wohnungsmieter, nachdem zunächst gefahndet worden war, hatte ein Alibi. Nun sucht die Polizei einen Drogensüchtigen, der sich in der Nacht auf Samstag mit der 31-Jährigen in der Wohnung befunden haben soll und in anderem Zusammenhang vom Gericht zur Festnahme ausgeschrieben ist.
 

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.