EU-Austrittspartei sieht Beweis für "sehr gut gelungene" Anfechtung.
Die Wiener Stadtwahlbehörde hat den Verfassungsgerichtshof (VfGH) ersucht, die Frist für eine Antwort auf die neuerliche Anfechtung der Bezirksvertretungswahl Wien-Leopoldstadt zu erstrecken. Das teilte die EU-Austrittspartei, die dafür gesorgt hat, dass sich die Höchstrichter erneut mit dem Urnengang beschäftigen müssen, der APA mit. Im Rathaus wurde dies am Montag bestätigt.
Sechs Wochen hätte das Rathaus ursprünglich Zeit gehabt, auf die Ende Oktober eingebrachte Anfechtung zu reagieren. Nun wurde die Frist auf weitere sechs Wochen ausgedehnt. Vermutung der EU-Austrittspartei: "Offenbar gibt es einen Erklärungsnotstand bei der Wiener Stadtwahlbehörde, der eine derartig lange Nachdenkzeit und Fristerstreckung erfordert."
Parteiobmann Robert Marschall zeigte sich gegenüber der APA erfreut: "Das deutet für mich darauf hin, dass unsere Wahlanfechtung sehr gut gelungen ist." Die Stadt selbst führt jedoch andere Gründe ins Treffen. Zum einen hätte die Bundespräsidentenwahl Ressourcen gebunden, gleichzeitig handle es sich um eine sehr umfangreiche Anfechtung, betonte ein Sprecher der Behörde auf APA-Anfrage.
An der Dauer des Verfahrens soll sich nichts ändern. Die EU-Austrittspartei hat laut eigenen Angaben vom VfGH erfahren, dass weiterhin eine Entscheidung im März 2017 anvisiert wird. Angefochten wurde die im September durchgeführte Wiederholung der Leopoldstadt-Wahl. Kritisiert wurden unter anderem schadhafte Wahlkarten-Kuverts - die bei der Hofburg-Wahl bekanntlich für eine Verschiebung gesorgt hatten.