Nach der Ankündigung mit Rasern und Alkolenkern härter zu verfahren sollen nun die Strafen auf Autobahnen bundesweit vereinheitlicht werden. Bisher wichen die Strafenkataloge der Bundesländer von einander ab.
Nachdem das Verkehrsministerium vergangene Woche höhere Strafen für Alkolenker und Raser angekündigt hat, ist am Montag das entsprechende Gesetz zur Begutachtung ausgeschickt worden. Der Entwurf enthält laut ÖAMTC noch einige Überraschungen, wie einheitliche Strafen für Geschwindigkeitsübertretungen auf Autobahnen und den Umgang mit Alkosündern.
Bundeseinheitliche Regeln
Der Änderungsvorschlag sieht genaue
bundeseinheitliche Regeln vor, wenn auf Autobahnen das erlaubte Höchsttempo
von 130 km/h überschritten wird. Der zur Begutachtung ausgesendete
Änderungsvorschlag zur StVO sieht genaue bundeseinheitliche Regeln vor, wenn
die auf Autobahnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h überschritten
wird. Von Tempo 131 bis 140 km/h (nach Abzug der Messgerätetoleranz) soll
das Organmandat künftig 20 Euro bzw. die Anonymverfügung 30 Euro kosten.
Zwischen Tempo 141 und 150 km/h Organmandat 35 Euro bzw. Anonymverfügung 45 Euro, bei Tempo 151 bis 160 km/h Organmandat 50 Euro bzw. Anonymverfügung 60 Euro. Bisher wichen die Strafenkataloge der einzelnen Bundesländer erheblich voneinander ab.
Salzburg u. Kärnten dagegen
Für "überflüssig" hält die
Debatte beispielsweise Salzburgs Verkehrsreferent LHStv. Wilfried Haslauer
(V). "Es gibt bereits bundesweit einheitliche Strafen, die in der
Straßenverkehrsordnung mit einer bestimmten Bandbreite geregelt sind. Die
Behörden können sich innerhalb dieses Ermessensspielraums bewegen", betonte
er. Auch Kärntens Verkehrsreferent und Landeshauptmann Gerhard Dörfler (B)
ist strikt gegen die Pläne der Verkehrsministerin. "Die Erhöhung der Strafen
ist nichts anderes als ein Abkassieren", kritisierte er.
Stmk. u. Burgenland dafür
Positiv steht den Plänen hingegen
die steirische Verkehrslandesrätin Kristina Edlinger-Ploder (V) gegenüber.
Sie stimme mit den Bures-Vorschlägen weitgehend überein, sowohl die
Vereinheitlichung der Strafen als auch das Verkehrssicherheitspaket
betreffend. Auch die burgenländische Verkehrslandesrätin Michaela Resetar
(V) sprach sich grundsätzlich für eine bundesweite Harmonisierung bei
Verkehrsstrafen aus. Diese sollt vor allem bei den unfallträchtigsten
Delikten - bei Drängeln oder Rasen - erfolgen, so das Büro Resetars.
Härtere Strafen für Alkolenker
Auch mit Alkolenkern
wird künftig härter verfahren: Wer mit über 1,6 Promille am Steuer erwischt
wird, muss den Führerschein für sechs (bisher vier) Monate abgeben. Wer dann
binnen fünf Jahren rückfällig wird, ist seinen Schein für mindestens zwölf
Monate los. Dies sei "für österreichische Verhältnisse 'ein Hammer'",
zeigte sich ÖAMTC-Chefjurist Hugo Haupfleisch erfreut. Auch bei einem
geringeren Alkoholisierungsgrad wird die Dauer des Führerscheinentzugs bei
einer Wiederholungstat automatisch erhöht.