In ganz Österreich

Einheitliche Strafen auf Autobahnen?

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Nach der Ankündigung mit Rasern und Alkolenkern härter zu verfahren sollen nun die Strafen auf Autobahnen bundesweit vereinheitlicht werden. Bisher wichen die Strafenkataloge der Bundesländer von einander ab.

Nachdem das Verkehrsministerium vergangene Woche höhere Strafen für Alkolenker und Raser angekündigt hat, ist am Montag das entsprechende Gesetz zur Begutachtung ausgeschickt worden. Der Entwurf enthält laut ÖAMTC noch einige Überraschungen, wie einheitliche Strafen für Geschwindigkeitsübertretungen auf Autobahnen und den Umgang mit Alkosündern.

Bundeseinheitliche Regeln
Der Änderungsvorschlag sieht genaue bundeseinheitliche Regeln vor, wenn auf Autobahnen das erlaubte Höchsttempo von 130 km/h überschritten wird. Der zur Begutachtung ausgesendete Änderungsvorschlag zur StVO sieht genaue bundeseinheitliche Regeln vor, wenn die auf Autobahnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h überschritten wird. Von Tempo 131 bis 140 km/h (nach Abzug der Messgerätetoleranz) soll das Organmandat künftig 20 Euro bzw. die Anonymverfügung 30 Euro kosten.

Zwischen Tempo 141 und 150 km/h Organmandat 35 Euro bzw. Anonymverfügung 45 Euro, bei Tempo 151 bis 160 km/h Organmandat 50 Euro bzw. Anonymverfügung 60 Euro. Bisher wichen die Strafenkataloge der einzelnen Bundesländer erheblich voneinander ab.

Salzburg u. Kärnten dagegen
Für "überflüssig" hält die Debatte beispielsweise Salzburgs Verkehrsreferent LHStv. Wilfried Haslauer (V). "Es gibt bereits bundesweit einheitliche Strafen, die in der Straßenverkehrsordnung mit einer bestimmten Bandbreite geregelt sind. Die Behörden können sich innerhalb dieses Ermessensspielraums bewegen", betonte er. Auch Kärntens Verkehrsreferent und Landeshauptmann Gerhard Dörfler (B) ist strikt gegen die Pläne der Verkehrsministerin. "Die Erhöhung der Strafen ist nichts anderes als ein Abkassieren", kritisierte er.

Stmk. u. Burgenland dafür
Positiv steht den Plänen hingegen die steirische Verkehrslandesrätin Kristina Edlinger-Ploder (V) gegenüber. Sie stimme mit den Bures-Vorschlägen weitgehend überein, sowohl die Vereinheitlichung der Strafen als auch das Verkehrssicherheitspaket betreffend. Auch die burgenländische Verkehrslandesrätin Michaela Resetar (V) sprach sich grundsätzlich für eine bundesweite Harmonisierung bei Verkehrsstrafen aus. Diese sollt vor allem bei den unfallträchtigsten Delikten - bei Drängeln oder Rasen - erfolgen, so das Büro Resetars.

Härtere Strafen für Alkolenker
Auch mit Alkolenkern wird künftig härter verfahren: Wer mit über 1,6 Promille am Steuer erwischt wird, muss den Führerschein für sechs (bisher vier) Monate abgeben. Wer dann binnen fünf Jahren rückfällig wird, ist seinen Schein für mindestens zwölf Monate los. Dies sei "für österreichische Verhältnisse 'ein Hammer'", zeigte sich ÖAMTC-Chefjurist Hugo Haupfleisch erfreut. Auch bei einem geringeren Alkoholisierungsgrad wird die Dauer des Führerscheinentzugs bei einer Wiederholungstat automatisch erhöht.

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