Ein Gericht betraute die Mutter vorläufig mit der alleinigen Obsorge.
Im Sorgerechtsstreit einer Oberösterreicherin und eines Griechen um den gemeinsamen dreijährigen Sohn gibt es eine Entscheidung des zuständigen Gerichtes in Naxos: Der Bub darf zunächst in Österreich bleiben, die Mutter wurde mit der vorläufigen alleinigen Obsorge betraut.
Vorläufige Entscheidung
Gegen die Entscheidung des
griechischen Gerichtes stehen dem Vater keine Rechtsmittel zu. Es handelt
sich aber nur um eine vorläufige Regelung, die endgültige
Sorgerechts-Entscheidung in erster Instanz sei noch ausständig.
Die Eltern des Buben sind geschieden, die Frau wirft ihrem Ex-Ehemann vor, sie misshandelt zu haben. Vor zwei Jahren kehrte sie nach einem Österreich-Aufenthalt nicht mehr mit ihrem Kind nach Griechenland zurück. Weil der Vater einem dauernden Aufenthalt in Österreich aber nicht zugestimmt habe, verpflichtete der Oberste Gerichtshof (OGH) die Mutter zur Rückführung des mittlerweile Dreijährigen nach Griechenland, was zu heftigen Diskussionen führte.
Am Freitag will die Mutter einen Antrag beim Landesgericht Linz stellen, die vom OGH angeordnete Rückführung des Buben abzubrechen. Damit werde der OGH nicht korrigiert, seine Entscheidung sei durch die aktuelle Entwicklung des Falls lediglich überholt, so der Anwalt der Frau. Sollte das Gericht dem Abbruch der Rückführung zustimmen, sei allerdings damit zu rechnen, dass der Vaters erneut den Rechtsweg bis hin zum OGH beschreiten werde, befürchtet Ehninger.