Fall Adelsmayr

"Ich bin außerhalb von Österreich nicht sicher"

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Noch kein schriftliches Urteil gegen den Bad Ischler.

Vor knapp drei Wochen ist der oberösterreichische Mediziner Eugen Adelsmayr in Abwesenheit in Dubai erstinstanzlich und noch nicht rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Ein schriftliches Urteil gegen den 53-Jährigen gibt es noch nicht. Diese Woche hatte der Bad Ischler einen Gesprächstermin im Außenministerium. "Es wurde mir dringend davon abgeraten, Österreich zu verlassen", sagte er im Gespräch mit der APA.

Außenamts-Sprecher Martin Weiss relativierte dies gegenüber der APA: "Wir haben darauf hingewiesen, dass es einen gewissen Unsicherheitsbereich gibt und eine Ausreise aus Österreich ein Problem sein könnte."

Der Mediziner ist sich jedenfalls sicher: "Ich bin außerhalb von Österreich seit Jänner nicht sicher." Anfang des Jahres starb die Frau des Mediziners, seither war er nicht mehr in den Emiraten und nahm auch an den restlichen Verhandlungen nicht mehr teil.

Derzeit heißt es für den Mediziner abwarten. Erst wenn das Urteil gegen ihn schriftlich ausgefolgt ist, beginnt die Berufungsfrist der Staatsanwaltschaft, die in ihrer Anklage die Todesstrafe gegen den Oberösterreicher gefordert hatte, zu laufen. Die Oberstaatsanwaltschaft kann binnen 30 Tagen berufen.

Adelsmayr selbst kann das nicht - das Ergreifen von Rechtsmitteln aus dem Ausland ist nicht möglich. Allerdings werde er es dennoch versuchen und ein Berufungsschreiben einreichen. "Es ist ein Paradoxon - ich werde in Abwesenheit verurteilt, kann aber nicht in Abwesenheit berufen", sagte er.

Sein Fall war auch im Europaparlament in Straßburg bereits Thema. Der FPÖ-Europaabgeordnete und Chef der europäischen Rechtspartei "European Alliance for Freedom" (EAF), Franz Obermayr, hat auch eine schriftliche Anfrage an die Kommission gerichtet. Darin will Obermayr unter anderem wissen, ob es ein Rechtsmittel gegen einen internationalen Haftbefehl gibt und wenn ja, ob die Kommission gegebenenfalls entsprechende rechtliche Schritte einleiten wird. Die Antwort ist allerdings noch ausständig.

Sollte das Urteil Rechtskraft erlangen und die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) einen internationalen Haftbefehl ausstellen, ist es möglich, dass der Fall in Österreich ausjudiziert wird. Dabei kann das Verfahren gegen den Bad Ischler eingestellt werden oder mit Freispruch enden. "Für den Schengenraum entfaltet die österreichische Entscheidung dann eine Sperrwirkung", erläuterte der für Strafrecht zuständige Sektionschef im Justizministerium, Christian Pilnacek. Dadurch wäre Adelsmayr zumindest in der EU sicher.

Der Mediziner will aber auf jeden Fall weiterkämpfen und seine Unschuld beweisen. "Es gibt in Europa keine Strukturen für meine Rehabilitation", sagte er. "Ich versuche es aber auf allen Ebenen weiter."

Laut Adelsmayr gibt es neben dem internationalen Haftbefehl noch die Möglichkeit, dass die VAE an einzelne Länder einen Auslieferungsantrag stellen. "Dann kann ich mich nicht darauf verlassen, dass mich nicht irgendein europäisches Land ausliefert."

Dem Arzt und einem Mitangeklagten war vorgeworfen worden, im Jänner 2009 im Rashid-Hospital in Dubai bei einem Patienten mit hoher Querschnittläsion durch Unterlassung der Hilfeleistung sowie Morphin dessen Tod herbeigeführt zu haben. Drei Fachgutachten zugunsten des Mediziners blieben in der Verhandlung unberücksichtigt.

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