Das Justizministerium gab Grünes Licht für den Strafantrag, den die Staatsanwaltschaft gegen eine Jugendwohlfahrtsbeamtin erhob.
Im Fall des kleinen Luca, der nach schwerem sexuellen Missbrauch 2007 in einem Wiener Krankenhaus gestorben war, muss nun eine Beamtin einer Jugendwohlfahrtsstelle in Tirol mit einem Prozess rechnen. Ein konkreter Prozesstermin stand vorerst nicht fest.
Jugendwohlfahrt will Aufklärung
Bereits im Dezember hatte
die Oberstaatsanwaltschaft ihren Vorhabenbericht an das Justizministerium
geschickt. Die Leiterin der Jugendwohlfahrt, Silvia Rass-Schell, wurde in
der Mittwochausgabe der Tiroler Tageszeitung zitiert, dass die Behörde
selbst um Aufklärung bemüht gewesen sei: "Wir haben den Akt der
Staatsanwaltschaft zur strafrechtlichen Beurteilung übermittelt", sagte sie.
Der 17 Monate alte Luca war von dem aus Niederösterreich stammenden Lebensgefährten seiner Mutter schwer sexuell missbraucht worden und am 3. November 2007 in Wien gestorben. Der Mann wurde mittlerweile zu lebenslanger Haft und zur Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt.
Bis zu drei Jahren Haft
Bei der Frau, die sich nun verantworten
muss, handelt es sich um eine Sozialarbeiterin der Jugendwohlfahrt Schwaz.
Der Strafantrag wird gemäß § 92 Absatz Zwei des Strafgesetzbuches auf
Vernachlässigen von wehrlosen Personen lauten. Der Angeklagten drohen bis zu
drei Jahre Haft, sollte das Gericht feststellen, dass sie ihre Verpflichtung
zur Fürsorge oder Obhut gröblich vernachlässigt und dies Lucas Gesundheit
beträchtlich geschädigt hat. Bereits fahrlässiges Handeln genügt.
Ursprünglich waren acht Verdächtige aus dem Kreis der Jugendwohlfahrten
Schwaz und Mödling im Visier der Staatsanwaltschaft.