Im September gab sich eine 52-jährige Hausfrau als slowakische Pflegerin von Schüssels Schwiegermutter aus. Die Frau wurde jetzt wegen "über Nachrede" verurteilt.
Jene 52-jährige Hausfrau, die sich im vergangenen September gegenüber dem Nachrichtenmagazin "News" fälschlicherweise als slowakische Pflegerin der hochbetagten Schwiegermutter des damaligen Bundeskanzlers Wolfgang Schüssel (V) ausgegebenen hatte und daraufhin als "Frau Maria" in einem Exklusiv-Interview der Öffentlichkeit präsentiert wurde, ist am Dienstag im Straflandesgericht verurteilt worden.
Berufung angemeldet
Sie meldete dagegen volle Berufung an, die
Entscheidung ist daher nicht rechtskräftig. Die Frau hatte behauptet,
Schüssels Ehefrau Krista und ihre Schwester, die eine Pflegehelferin für
ihre Mutter organisiert hatten, hätten sie weit unter dem üblichen
Mindestlohn beschäftigt und zudem gewusst, dass es sich dabei auch um ein
illegales Beschäftigungsverhältnis handelte.
"Scheckbuch-Journalismus" aufzeigen
In Wahrheit
handelte es sich bei "Frau Maria" jedoch um eine Freundin des Journalisten
und Buchautors Hans Weiss, der eigenen Angaben zufolge "aufzeigen wollte,
wie Schlüsselloch- und Scheckbuch-Journalismus bei 'News' funktioniert", wie
er heute als Zeuge ausführte.
"News" habe ihn darauf hin gedrängt, Name und Adresse dieser Frau bekannt zu geben. Man habe ihm dafür "Geld, einen Vertrag, und dass ich die Geschichte auch selbst schreiben kann" angeboten, so Weiss. Im Gespräch mit seiner Freundin sei dann die Idee entstanden, "eine kleine medienkritische Geschichte zu machen".
"Frau Maria"
Ein Reporter des Magazins bekam in einer
Wohnung am Schwarzenbergplatz "Frau Maria" vorgesetzt, die ein wenig über
völlig frei erfundene Vorgänge im Haus Schüssel erzählte. "News" hielt diese
Geschichte so lange für echt, bis die Kanzlerfamilie glaubhaft versicherte,
die angebliche Pflegerin nie gesehen zu haben.
200 Euro Geldstrafe
Dafür wurde "die Betrügerin", wie sie von
Manfred Ainedter, dem Anwalt von Schüssels Ehefrau und deren Schwester,
bezeichnet wurde, schuldig erkannt. Die im Interview getätigten Angaben
hätten die Familie Schüssel "eines unehrenhaften Verhaltens bezichtigt, das
geeignet war, sie in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen", so Richterin
Nina Steindl in der Urteilsbegründung. Sie verhängte eine unbedingte
Geldstrafe von 200 Euro (100 Tagessätze zu je zwei Euro), die deswegen recht
gering ausfiel, weil die 52-Jährige als geringfügig Beschäftigte ein
Monatseinkommen von 350 Euro erzielt und die Höhe der einzelnen Tagessätze
dementsprechend bemessen wurde.