Medien-Skandal

"Falsche" Pflegerin zu Geldstrafe verurteilt

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Im September gab sich eine 52-jährige Hausfrau als slowakische Pflegerin von Schüssels Schwiegermutter aus. Die Frau wurde jetzt wegen "über Nachrede" verurteilt.

Jene 52-jährige Hausfrau, die sich im vergangenen September gegenüber dem Nachrichtenmagazin "News" fälschlicherweise als slowakische Pflegerin der hochbetagten Schwiegermutter des damaligen Bundeskanzlers Wolfgang Schüssel (V) ausgegebenen hatte und daraufhin als "Frau Maria" in einem Exklusiv-Interview der Öffentlichkeit präsentiert wurde, ist am Dienstag im Straflandesgericht verurteilt worden.

Berufung angemeldet
Sie meldete dagegen volle Berufung an, die Entscheidung ist daher nicht rechtskräftig. Die Frau hatte behauptet, Schüssels Ehefrau Krista und ihre Schwester, die eine Pflegehelferin für ihre Mutter organisiert hatten, hätten sie weit unter dem üblichen Mindestlohn beschäftigt und zudem gewusst, dass es sich dabei auch um ein illegales Beschäftigungsverhältnis handelte.

"Scheckbuch-Journalismus" aufzeigen
In Wahrheit handelte es sich bei "Frau Maria" jedoch um eine Freundin des Journalisten und Buchautors Hans Weiss, der eigenen Angaben zufolge "aufzeigen wollte, wie Schlüsselloch- und Scheckbuch-Journalismus bei 'News' funktioniert", wie er heute als Zeuge ausführte.

"News" habe ihn darauf hin gedrängt, Name und Adresse dieser Frau bekannt zu geben. Man habe ihm dafür "Geld, einen Vertrag, und dass ich die Geschichte auch selbst schreiben kann" angeboten, so Weiss. Im Gespräch mit seiner Freundin sei dann die Idee entstanden, "eine kleine medienkritische Geschichte zu machen".

"Frau Maria"
Ein Reporter des Magazins bekam in einer Wohnung am Schwarzenbergplatz "Frau Maria" vorgesetzt, die ein wenig über völlig frei erfundene Vorgänge im Haus Schüssel erzählte. "News" hielt diese Geschichte so lange für echt, bis die Kanzlerfamilie glaubhaft versicherte, die angebliche Pflegerin nie gesehen zu haben.

200 Euro Geldstrafe
Dafür wurde "die Betrügerin", wie sie von Manfred Ainedter, dem Anwalt von Schüssels Ehefrau und deren Schwester, bezeichnet wurde, schuldig erkannt. Die im Interview getätigten Angaben hätten die Familie Schüssel "eines unehrenhaften Verhaltens bezichtigt, das geeignet war, sie in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen", so Richterin Nina Steindl in der Urteilsbegründung. Sie verhängte eine unbedingte Geldstrafe von 200 Euro (100 Tagessätze zu je zwei Euro), die deswegen recht gering ausfiel, weil die 52-Jährige als geringfügig Beschäftigte ein Monatseinkommen von 350 Euro erzielt und die Höhe der einzelnen Tagessätze dementsprechend bemessen wurde.

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