In Gericht in Lienz

Frau attackierte Richterin mit Pfefferspray

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Angreiferin soll bereits gerichtsbekannt sein.

Eine Frau hat am Bezirksgericht Lienz in Osttirol eine Richterin mit einem Pfefferspray attackiert. Der Vorfall passierte während des Amtstages am vergangenen Dienstag, berichtete die "Tiroler Tageszeitung" in ihrer Dienstagsausgabe. Das Motiv für die Tat war vorerst unklar. Als Konsequenz werde künftig an allen Amtstagen Security am Eingang postiert sein, hieß es.

Mit der Angreiferin habe das Gericht schon öfter zu tun gehabt, erklärte Andreas Stutter, Sprecher des Landesgerichts Innsbruck, der "TT". Allerdings nicht in dem Sinn, dass sie straffällig geworden sei, fügte er hinzu. Die Frau wurde unmittelbar nach dem Vorfall von der Polizei in Gewahrsam genommen. Es folge eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft. Die Richterin bekam laut Stutter körperlich nicht viel ab, sie habe sich noch rechtzeitig schützen können. "Doch der Schreck ist natürlich trotzdem da", meinte der Sprecher. Außerdem sei der Pfefferspray offenbar schon älteren Datums gewesen.

Lediglich Waffenverbotsschild vor Gerichtssaal

Bis dato wies zwar ein Schild am Eingang auf das Waffentrageverbot hin, doch abgesehen davon konnten Besucher stets ungehindert in das Gerichtsgebäude in Lienz gelangen. Ein Wachmann eines Securitydienstes werde an allen künftigen Amtstagen, die immer Dienstagvormittag stattfinden, am Eingang postiert sein und kontrollieren, wer das Gebäude betritt. "Es wird Personenkontrollen geben mit Geräten, die ähnlich wie am Flughafen gehandhabt werden", sagte Stutter.

Pfefferspray gilt in Österreich zwar als Waffe, doch Erwachsene dürfen einen besitzen und mit sich führen. Allerdings nicht im Gerichtsgebäude, denn dort herrscht Waffentrageverbot, berichtete Wigbert Zimmermann, Vizepräsident des Oberlandesgerichts Innsbruck: "Das wäre sonst unsinnig und auch gefährlich. Der Pfefferspray hätte am Eingang abgegeben werden müssen." Laut Zimmermann handelt es sich bei dem Angriff um Körperverletzung bzw. versuchte Körperverletzung. Gegen die Betroffene wurde seitens der Sicherheitsbehörde ein Waffenverbot ausgesprochen.
 

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