Abgelehnt

Fritzl: Keine generelle bedingte Entlassung

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Der Schritt in die Freiheit - also die Entlassung aus der Haft - wurde aus generalpräventiven Gründen abgelehnt. 

Der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilte und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesene Josef F. ist am Donnerstag bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen worden. De Auflagen: Der Niederösterreicher, der in Amstetten seine Tochter 3.000 Mal vergewaltigt hat und im Kellerverlies mit ihr mehrere Kinder zeugte, muss weitere eine Therapie machen alle drei Monate zum Psychiater. 

"Würde mein Leben dafür geben"

Befunden wurde bei der Vorführung vor drei Richterinnen auch über eine generelle bedingte Entlassung. Dieser Schritt wurde aber aus generalpräventiven Gründen abgelehnt, hieß es vom Gericht. Dabei hatte der bald 89-Jährige bei der Verhandlung ziemlich auf die Tränendrüse gedrückt - es täte ihm alles so leid, er wünschte, er könnte aller ungeschehen machen: "Ich würde mein Leben dafür geben. Ich denke Tag und Nacht daran."

Josef Fritzl
© APA/Robert Jäger, TZ Österreich/Pauty
 

Zunächst war grundsätzlich nicht damit gerechnet worden, dass bereits am Donnerstag eine Entscheidung über die Haftfrage fallen würde. Ein späterer schriftlicher Beschluss war seitens des Gerichts angekündigt worden. Eine mündliche Bekanntgabe, die letztlich auch erfolgte, wurde dann aber von Anwältin Astrid Wagner Donnerstagfrüh in einem Medienstatement dezidiert angekündigt. Auch Josef F. - der nun Josef M. heißt (der neue Nachname, den er sich um rund 400 Euro gekauft hat, ist der Redaktion bekannt) rechne mit der baldigen Verlegung in den Normalvollzug. Ob es ihm dort - im Zusammenleben mit laute Häftlingen, die ihn abgrundtief hassen - ist eine andere Frage.

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