Der Angeklagte blieb dem Prozess fern, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Weil er auf einer öffentlichen Facebook-Homepage von Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) gegen Muslime gehetzt haben soll, musste sich ein Burgenländer am Dienstag in Eisenstadt vor Gericht verantworten. Da der 39-Jährige nicht zum Prozess erschien, wurde in seiner Abwesenheit verhandelt. Richter Wolfgang Rauter fällte einen Schuldspruch und verurteilte den Mann zu drei Monaten bedingter Haft.
Facebook-Hetze
Der Südburgenländer soll die zwei Einträge, die ihn mit dem Gesetz in Konflikt brachten, am 6. Juni gepostet haben. Laut Anklage hieß es da: "Stimmt, wir haben nicht 1938. Sonst würden Muslime in ihrem Judenhass wieder in Hitlers Afrika Corps (sic!) mitmarschieren und an der Balkanfront Menschen abschlachten!" Weiters soll der Beschuldigte geschrieben haben, dass Muslime "niemals Menschen" gewesen seien und der Islam "auch keine Religion" sei.
Der 39-Jährige habe sich im bisherigen Verfahren grundsätzlich geständig gezeigt, stellte der Richter fest und trug Passagen aus der Verantwortung des Angeklagten vor. Dieser habe seine Postings mit "seiner Sicht der Religion" erklärt. Er habe im Religionsunterricht gelernt, "dass man Vater und Mutter ehren und nicht töten soll".
Weiters habe der Burgenländer einen Vorfall angeführt, in dem ein 17-Jähriger seinen Vater getötet habe, "weil er Musik liebte und das sei nach dem Koran 'in Ordnung' gewesen". Ferner sah sich der Mann wegen seiner geringen Körpergröße von unter 1,50 Meter benachteiligt und habe "auch keinen guten Umgang mit muslimischen Arbeitskollegen gehabt".
"Das geht einfach zu weit"
"Das geht einfach zu weit", die Postings erfüllten den Tatbestand der Verhetzung, es werde dadurch eine Glaubensgemeinschaft verächtlich gemacht, verlangte der Ankläger eine schuld- und tatangemessene Bestrafung. "Unstrittig ist, dass der Abgeklagte diese Postings gemacht hat", sagte der Richter und fällte einen Schuldspruch.
Das Vergehen der Verhetzung stehe im Spannungsfeld zwischen freier Meinungsäußerung und dem Recht von Glaubensgemeinschaften, vor verhetzenden Äußerungen geschützt zu werden. Das Gericht gehe davon aus, dass "gerade noch" der Tatbestand der Verhetzung gegeben sei, begründete der Richter den Schuldspruch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.