Flüchtlingskrise

Grundwehrdiener sollen im Notfall an die Grenze

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Ein Ende des Grenzeinsatzes anlässlich des Flüchtlingsstroms zeichnet sich nicht ab.

Um sich möglichst gut vorzubereiten, plant das Bundesheer daher mehrere Szenarien durch. Eines davon ist die Verfügung eines Aufschubpräsenzdienstes. In diesem Fall würden Grundwehrdiener am Ende ihrer normalen Dienstzeit beim Militär nicht entlassen, sondern in den Assistenzeinsatz geschickt.

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Das und eine Mobilmachung der Miliz zur Grenzsicherung plant das Bundesheer derzeit durch. Dass es wirklich zu einem solchen Schritt kommt, gilt allerdings als sehr unwahrscheinlich. Wenn die Mannstärke - derzeit sind 1.500 Soldaten im Einsatz - nicht wesentlich erhöht wird, kommt das Bundesheer mit den Berufssoldaten monatelang aus.

Man plant den "Worst Case"
Generalstabschef Othmar Commenda sagte Dienstagabend im ORF-"Report", dass das Bundesheer "derzeit mit den eingesetzten Kräften auskommt". Die Kaderpräsenzkräfte, die derzeit im Einsatz sind, "werden wir über die nächsten Wochen und Monate sicherlich noch einsetzen können". Man plane aber, wie beim Militär üblich, auch den Worst Case. "Und der Worst Case könnte eben sein, dass wir mit den Kräften nicht auskommen", so Commenda.

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Momentan keine Notwendigkeit
In diesem Fall gebe es zwei Möglichkeiten: die Einberufung von Milizsoldaten oder den Einsatz von Rekruten über die sechs Monate hinaus. "Da sind wir aber weit weg davon derzeit. Also da ist keine Notwendigkeit, aber im Kopf haben wir alle diese Eventualitäten natürlich auch", so Commenda.

Was ist ein Aufschubpräsenzdienst?
Bei einem sogenannten Aufschubpräsenzdienst wird gemäß Wehrgesetz die Entlassung der Grundwehrdiener "aufgeschoben". Bis zu einer Gesamtzahl von 5.000 Wehrpflichtigen kann das der Verteidigungsminister entscheiden, darüber hinaus braucht es eine Verfügung durch den Bundespräsidenten. Die Verfügung eines Aufschubpräsenzdienstes wäre keine Premiere, das wurde nämlich schon einmal während der Krise in der Tschechoslowakei 1968 gemacht.

Miliz gab es bisher noch nie in Österreich
Eine Mobil- oder Teilmobilmachung der Miliz hat es dagegen in der Zweiten Republik noch nie gegeben. In diesem Fall würden ganze Kompanien von Milizsoldaten einberufen werden - ohne die Zustimmung von deren Arbeitgeber. Bei einer Freiwilligen Teilnahme von Milizsoldaten am Assistenzeinsatz oder an Auslandseinsätzen brauchen die Soldaten dagegen die Zustimmung ihrer Arbeitgeber. Eine freiwillige Teilnahme von Milizsoldaten am Assistenzeinsatz im Rahmen einer "freiwillige Waffenübung" findet jetzt schon statt. In diesem Fall werden Einheiten von Berufssoldaten mit einzelnen Milizsoldaten aufgefüllt.
 

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