Samra und Sabina

IS-Mädchen drohen 15 Jahre Haft

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Österreichische IS-Frauen müssen nach etwaiger Verurteilung deradikalisiert werden.

Idlib/Wien. „Samra und ­Sabina sind am Leben. Sie sind in Syrien, aber nicht in einem Camp“, das bestätigte am Samstag eine nicht näher genannt werden wollende, aber berufene Quelle im Gespräch mit ÖSTERREICH. Weiters sagte der Informant, dass er genau wisse, wo sich die beiden Österreicherinnen aufhalten, die sich 2104 dem IS angeschlossen hätten und nun nach Österreich zurückkehren wollen.

Straftaten beim IS. Noch steht nicht fest, wann Samra K. (21) und Sabina S. (20) mit ihren Kindern die Heimreise antreten können. Fakt ist, dass sie sofort bei Ankunft der Justiz übergeben werden. Den beiden Frauen drohen wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation hohe Haftstrafen. Wie Moussa Al-Hassan Diaw von der auf ­Deradikalisierung spezialisierten NGO „DERAD“ erklärt, liegt der Strafrahmen bei bis zu 15 Jahren. Dabei komme es auf die Straftaten an, die den beiden Frauen nachgewiesen werden ­können, also Mord oder etwa der Tatbestand der Propaganda. Letzteres, so Moussa Al-Hassan Diaw, sei hier nachgewiesener Maßen erfolgt.

Wohin mit Kindern? Die Kinder, die Samra und Sabina in Syrien mit IS-Kämpfern bekommen haben, werden nach ­ihrer Ankunft in Österreich im Idealfall bei Verwandten der Mütter untergebracht. ­Allerdings nur dann, so Al-Hassan Diaw, wenn gesichert ist, dass innerhalb der Verwandtschaft keine radikal ­islamistischen Weltanschauungen vertreten werden.

Deradikalisierungsprozess. Die wichtigste Maßnahme nach der Rückkehr sei, wie ­Islamismus-Experte Al-Hassan Diaw erklärt, die Deradikalisierung. Zuerst wird in Einzelgesprächen festgestellt, wie tief die terroristische Ideologie verwurzelt sei. Denn: Oft sei es so, dass IS-Rückkehrer zwar desillusioniert seien, aber noch immer an die Richtigkeit der Ideologie glauben würden. Und auch nach einer erfolgten ­Deradikalisierung bestünde eine große Rückfallgefahr, die eine jahrelange Überwachung durch den Verfassungsschutz notwendig mache.

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