Nach zwei Jahren

Freispruch für Anti-Ulrichsbergaktivisten

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Zwei Jahre nach Beginn des ersten Prozesses gab es einen Freispruch für einen Anti-Ulrichsbergaktivisten.

"Das ist ein später Triumph für den Rechtsstaat", freut sich der Minderheitensprecher der Grünen, Wolfgang Zinggl. Er sieht in der Erkenntnis des Gerichtes vor allem "die Klarstellung, dass auch für Polizeieinsätze bei antifaschistischen Protesten rechtsstaatliche Grundsätze gelten" - vor allem in Anbetracht der ungesetzlichen Festsetzung und des DNA-Abstrichs. "Dieses Urteil sollte nicht ohne positive Auswirkungen auf die heurigen Ulrichsberg-Gegenveranstaltungen von 14. bis 16. September bleiben."

Was 2005 geschah:
Nachdem der deutsche Staatsbürger 2005 im Zuge einer Demonstration festgenommen worden war und vier Tage in Haft verbracht hatte, wurde er schließlich in einem dubiosen Schnellverfahren wegen des "tätlichen Angriffs" auf einen Polizisten verurteilt und anschließend mit einem 10-jährigen Einreiseverbot belegt. Später wurde gerichtlich nicht nur klargestellt, dass die lange Haftdauer ungesetzlich, sondern auch, dass die Abnahme eines DNA-Abstrichs rechtlich nicht gedeckt war, woraufhin das Urteil wegen schwerer Verfahrensmängel aufgehoben und in die erste Instanz zurück verwiesen wurde. Ein neuerlicher Prozess konnte jedoch eineinhalb Jahre lang nicht stattfinden, da das Einreiseverbot nicht aufgehoben wurde und der Aktivist somit zu seinem eigenen Strafprozess nach Kärnten nicht einreisen konnte.

Grobe Mängel im Strafprozess
Schließlich konnte der Prozess endlich am 31. August 2007 über die Bühne gehen und endete bereits vor der Zeugeneinvernahme - mit einem Freispruch. Auch diesmal für das Ergebnis verantwortlich: grobe Mängel im Strafprozess gegen den Ulrichsberggegner. Josephine Broz vom "AK gegen den Kärntner Konsens" sieht "das Urteil aus rechtsstaatlicher Sicht als einen vollen Erfolg an, weil es gerade in einem Bundesland gefällt wurde, das doch eher rechtsstaatliches Entwicklungsgebiet ist - Stichwort Ortstafeln."

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