Zwei Jahre nach Beginn des ersten Prozesses gab es einen Freispruch für einen Anti-Ulrichsbergaktivisten.
"Das ist ein später Triumph für den Rechtsstaat", freut sich der Minderheitensprecher der Grünen, Wolfgang Zinggl. Er sieht in der Erkenntnis des Gerichtes vor allem "die Klarstellung, dass auch für Polizeieinsätze bei antifaschistischen Protesten rechtsstaatliche Grundsätze gelten" - vor allem in Anbetracht der ungesetzlichen Festsetzung und des DNA-Abstrichs. "Dieses Urteil sollte nicht ohne positive Auswirkungen auf die heurigen Ulrichsberg-Gegenveranstaltungen von 14. bis 16. September bleiben."
Was 2005 geschah:
Nachdem der deutsche Staatsbürger 2005 im Zuge
einer Demonstration festgenommen worden war und vier Tage in Haft verbracht
hatte, wurde er schließlich in einem dubiosen Schnellverfahren wegen des
"tätlichen Angriffs" auf einen Polizisten verurteilt und anschließend mit
einem 10-jährigen Einreiseverbot belegt. Später wurde gerichtlich nicht nur
klargestellt, dass die lange Haftdauer ungesetzlich, sondern auch, dass die
Abnahme eines DNA-Abstrichs rechtlich nicht gedeckt war, woraufhin das
Urteil wegen schwerer Verfahrensmängel aufgehoben und in die erste Instanz
zurück verwiesen wurde. Ein neuerlicher Prozess konnte jedoch eineinhalb
Jahre lang nicht stattfinden, da das Einreiseverbot nicht aufgehoben wurde
und der Aktivist somit zu seinem eigenen Strafprozess nach Kärnten nicht
einreisen konnte.
Grobe Mängel im Strafprozess
Schließlich konnte der Prozess
endlich am 31. August 2007 über die Bühne gehen und endete bereits vor der
Zeugeneinvernahme - mit einem Freispruch. Auch diesmal für das Ergebnis
verantwortlich: grobe Mängel im Strafprozess gegen den Ulrichsberggegner.
Josephine Broz vom "AK gegen den Kärntner Konsens" sieht "das Urteil aus
rechtsstaatlicher Sicht als einen vollen Erfolg an, weil es gerade in einem
Bundesland gefällt wurde, das doch eher rechtsstaatliches Entwicklungsgebiet
ist - Stichwort Ortstafeln."