Ein Kärntner konnte vorerst erfolgreich die schlechten Deutsch- und Mathekenntnisse seiner Tochter vertuschen. Der Schwindel flog später auf.
Ktn. Weil er das Volksschulzeugnis seiner Tochter gefälscht haben soll, hätte sich ein 40-Jähriger am Donnerstag vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen. Trotz seiner Abwesenheit wurde der Angeklagte zu drei Monaten bedingt verurteilt. Auch mit seiner Krankmeldung nahm es der Kärntner nicht so genau, denn diese endete bereits am Mittwoch, einen Tag vor der Verhandlung, weshalb Richter Christian Liebhauser-Karl das Fernbleiben des Mannes auch nicht entschuldigte.
Vorgeworfen wird dem 40-Jährigen, das Zeugnis seiner Tochter so manipuliert zu haben, damit sie auf einem Gymnasium aufgenommen wird. Und der Plan funktionierte anfänglich sogar. Der Betrug flog erst später auf, erklärte der Direktor der betroffenen Klagenfurter Volksschule als Zeuge vor Gericht.
Er erklärte, dass der Angeklagte einen wichtigen Zusatz im Zeugnis verdeckt hätte, nämlich, dass das Mädchen in Mathematik und Deutsch nach dem Lehrplan der allgemeinen Sonderschule (!) unterrichtet wurde. Nur durch diese Fälschung sei die Aufnahme in ein Gymnasium ermöglicht worden.
Lehrerin erkundigte sich wegen schlechter Deutsch-Kenntnisse
Erst nachdem sich eine Kollegin des Gymnasiums an den Direktor gewandt hätte und sich über die schlechten Deutsch-Kenntnisse der Schülerin informieren wollte, sei die Sache aufgeflogen. "Kommt so etwas öfter vor?", wollte der Richter wissen. Die Antwort des 54-jährigen Direktors: "Das ist mir bisher noch nie passiert." Mittlerweile besuche die Schülerin eine Mittelschule.
Richter Liebhauser-Karl verurteilte den 40-Jährigen zu drei Monaten bedingter Haft, zudem muss er die Verfahrenskosten übernehmen. Da es sich bei einem Zeugnis um eine besonders geschützte Urkunde handelt, hätte der Strafrahmen auch bis zu zwei Jahre Haft betragen können. Mildernd habe sich das Schuldgeständnis sowie die erste bezahlte Rate einer von der Staatsanwaltschaft angebotenen Diversion ausgewirkt.