Ein Klagenfurter wurde wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten und einer Geldstrafe verurteilt.
Das Urteil des Geschworenensenats erfolgte einstimmig.
Er hatte auf Facebook in einer Gruppendiskussion über Asylwerber "Da fehlt der Adolf, die gehören weg" gepostet und angeregt, Mauthausen wieder aufzumachen.
Für Staatsanwältin Nicole Sembach war damit der Tatbestand der Wiederbetätigung eindeutig erfüllt. Der Angeklagte habe mit der Formulierung "Sollen sie kommen, mach ma halt Mauthausen wieder auf, Platz genug" eine der Zielsetzungen des Nationalsozialismus, nämlich die Tötung unerwünschter Personen, in den Raum gestellt und das vielen Leuten zugänglich gemacht.
Verteidiger Martin Winter bezeichnete das Posting als verwerflich und es sei zu bestrafen. Er gab aber zu bedenken, dass es sich um eine einmalige Verfehlung gehandelt habe. Ermittlungen des Verfassungsschutzes hätten ergeben, dass sein Mandant keiner radikalen Gruppierung angehöre und weder vorher noch nachher etwas Ähnliches gepostet habe.
Angeklagter bestritt, NS-Ideologie verherrlichen zu wollen
Der Angeklagte bekannte sich schuldig, den Text im Juli 2017 auf die Internetplattform Facebook gestellt zu haben, bestritt aber, dass er damit die NS-Ideologie habe verherrlichen wollen. "Ich hab's geschrieben, aber distanziere mich heute davon", sagte der 40-Jährige. Er habe sich in einer stark emotionalen Stimmung befunden. Bei seiner Arbeit als Security-Mitarbeiter in einem Flüchtlingslager in Bayern sei ihm von einem Asylwerber das Nasenbein gebrochen worden. Er habe Schmerzen gehabt, nach dem Dienst ein paar Bier getrunken, im Internet zufällig eine Gruppe gefunden, die über das Asylthema diskutierte, und sich mit dem inkriminierten Beitrag beteiligt.
"Warum fällt Ihnen da genau Hitler ein?", fragte der beisitzende Richter Manfred Herrnhofer. "Das weiß ich heute auch nicht mehr", antwortete der Angeklagte. Das Konzentrationslager Mauthausen sei eine schlimme Sache gewesen und das habe er diesen Leuten nicht wünschen wollen.
Urteil nicht rechtskräftig
Der Vorsitzende des Geschworenensenats, Richter Gerhard Pöllinger, nannte das reumütige Geständnis als mildernd für das Strafausmaß, erschwerend sei die Vorstrafe wegen eines Körperverletzungsdelikts zu bewerten gewesen. Die Geldstrafe von 1.200 Euro für den derzeit Beschäftigungslosen setzt sich aus 300 Tagsätzen à vier Euro zusammen.
Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Der Richterspruch ist somit nicht rechtskräftig.