"Lenker zeitgleich aus Boot geschleudert"

Wörthersee-Drama: Jetzt spricht Anwalt

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Der Anwalt des Bootslenkers liefert Argumente, die seinen Mandanten entlasten könnten.

Die Bootstragödie vom 2. Juni auf dem Wörthersee ist in dramatischer Erinnerung: Damals kam nach einer Kurvenfahrt ein niederösterreichischer Bauunternehmer ums Leben. Gesteuert hatte das Boot ein bekannter Medienmanager. Seit vier Monaten wird nun ermittelt. Laut einem Medienbericht bringe das Endgutachten den Bootslenker unter Druck. Hauptvorwurf: Das Opfer sei nachträglich von der Schiffsschraube erfasst worden. Dem widerspricht nun der Anwalt des Bootslenkers.

"Bootslenker zeitgleich aus Boot geschleudert"

  • „Nachträgliches Überfahren auszuschließen.“ „Mein Mandant ist bei der Kurvenfahrt zeitgleich mit dem Opfer aus dem Boot geschleudert worden. Dies wird von mehreren Zeugen bestätigt. Der Gutachter geht auf diese Zeugenaussagen allerdings nicht ein. Ein nachträgliches Überfahren des Opfers durch meinen Mandanten ist daher aus Verteidigungssicht auszuschließen“, so der Anwalt in einer Aussendung.

"Fragenkatalog an die Staatsanwaltschaft"

  • „Kein schlüssiges Bild des Unfallherganges.“ „Das bisher vorgelegte Gutachten ergibt kein plausibles und schlüssiges Bild des Unfallhergangs und berücksichtigt teilweise auch Zeugenaussagen und Er­mittlungsergebnisse nicht“, folgert der Anwalt des Bootslenkers. „Es wird daher in der kommenden Woche ein detaillierter Fragenkatalog an die Staatsanwaltschaft übermittelt.“

"Keine Äußerungen 
bis zum Prozess"

  • „Opfer ist einer der besten Freunde.“ „Mein Mandant ist vom Unfall zutiefst betroffen, zumal es sich beim Opfer um einen seiner besten persönlichen Freunde und seiner Familie gehandelt hat“, schließt der Anwalt des Bootsfahrers. „Er wird sich daher bis zu einem etwaigen Prozess auf mein Anraten hin nicht äußern.“
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