Beschwerdekommission

Keine Einschüchterung nach A22-Unfall

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Nach der tödlichen Karambolage hätte es lediglich "missverständliche Äußerungen der Ausbildner" aber kein Redeverbot oder Einschüchterungen gegeben. Auch die Hilfeleistung sei nicht untersagt worden, so die Bundesheer-Beschwerdekommission.

Nach der tödlichen Karambolage auf der A22 am 22. Jänner in der Nähe des Garnisonsübungsplatzes Korneuburg hat die parlamentarische Bundesheer-Beschwerdekommission mit über 60 Soldaten Gespräche geführt. "Es gab kein Verbot", erklärte der Vorsitzende der Kommission, Anton Gaal, am Montag. Es wurde laut Gaal weder die Hilfeleistung untersagt, noch wurden Grundwehrdiener eingeschüchtert.

"Missverständliche Äußerungen"
"Es gab missverständliche Äußerungen der Ausbildner, eine ungeschickte Ausdrucksweise. Es gab aber kein Redeverbot. Objektiv beurteilt gab es aber keine Einschüchterung", betonte der Vorsitzende. Dass die Soldaten, die an der Übung teilgenommen hatten, bei dem Unfall Erste Hilfe leisten sollten, wäre gar nicht notwendig gewesen. Als sie den Unfall bemerkten, seien auch schon die Rettungskräfte an Ort und Stelle gewesen. Zudem wären keine Warnwesten verfügbar gewesen, so Gaal.

Tüpl nicht für solche Übungen geeignet
Im Zuge der Überprüfung durch die Beschwerdekommission wurde aber festgestellt, dass der Truppenübungsplatz nicht für diese Form von Übungen geeignet ist. Man habe deshalb das Verteidigungsministerium ersucht, diesbezüglich eine österreichweite Überprüfung durchzuführen. "Das geschieht derzeit", so Gaal. Die Übung in Korneuburg sei jedenfalls "angeordnet und genehmigt" gewesen.

Eine Tote bei Kollision im Jänner
Am 22. Jänner wurde bei einer Kollision auf der Donauuferautobahn eine Frau getötet, weitere sieben Personen wurden verletzt. Insgesamt waren sieben Autos in den Unfall verwickelt. Von der Exekutive wurde ermittelt, dass "vermutlich durch die Zündung pyrotechnischer Gegenstände" starker Rauch aufgetreten war. In der Folge geriet das Bundesheer in die Kritik. In 260 Metern Entfernung zur Unfallstelle wurden auf einem Gelände anlässlich einer Nachtlehrvorführung Nebelhandgranaten gezündet.

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