Laut der Staatsanwaltschaft Wels ist das Urteil des Landesgerichts nicht zu beanstanden.
Der Prozess um die Drohungen gegen die oberösterreichische Ärztin Lisa-Maria Kellermayr dürfte abgeschlossen sein. Es gab einen Freispruch. Als Ergebnis einer genauen Prüfung der schriftlichen Urteilsausfertigung nach dem erfolgten Freispruch eines 61-jährigen Deutschen in der Causa Dr. Lisa-Maria Kellermayr hat die Staatsanwaltschaft Wels die angemeldete Nichtigkeitsbeschwerde zurückgezogen.
"Die Prüfung hat ergeben, dass das Urteil des Landesgerichtes Wels als Schöffengericht vom 9. April 2025 nicht zu beanstanden ist. Dieses Ergebnis wurde auch von der Oberstaatsanwaltschaft Linz und dem Bundesministerium für Justiz bestätigt. Der Freispruch ist damit rechtskräftig", heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft Wels.
Allerdings seien die Ermittlungen von anderen Personen, die an Kellermayr Drohnachrichten versendet hat, noch nicht abgeschlossen.
Bekannt wurde der Fall, weil sich die oberösterreichische Hausärztin Lisa-Maria Kellermayr im Juli 2022 das Leben genommen hatte, da sie über Monate hinweg per Mail und Chatnachrichten von Covid-Impfgegnern bedroht wurde.