Schuldspruch nicht rechtskräftig

Mann schloß sich Terrormiliz IS an: Zwei Jahre Haft

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Prozess in Salzburg - Großteil der Strafe bedingt ausgesprochen - Vorfall liegt sieben Jahre zurück -Angeklagter von Messerattacke gezeichnet.  

Am Landesgericht Salzburg ist am Mittwoch ein junger Österreicher wegen der Beteiligung an der Terrormiliz IS und des Widerstands gegen die Staatsgewalt zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Allerdings verhängte die Richterin nur zwei Monate der Strafe unbedingt. Den Gefängnisteil hat der Angeklagte bereits in der U-Haft abgesessen. Er nahm das Urteil heute an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Der Schuldspruch ist damit nicht rechtskräftig.

Der im Salzburger Flachgau wohnhafte, heute 25-jährige Mann mit türkischen Wurzeln, wollte sich laut Anklage im Jahr 2014 dem "Islamischen Staat" anschließen. Er soll zunächst in einer Moschee Spenden für die Reise gesammelt haben und flog dann im März 2014 mit zwei Freunden nach Istanbul. Dort wurde das Trio von Mitgliedern des IS abgeholt und zunächst in einer konspirativen Wohnung untergebracht. Am Weiterweg zur syrischen Grenze änderte der Mann bei einem Zwischenstopp seine Pläne. Er nahm Kontakt mit seiner Familie auf, die türkische Polizei hielt den Bus schließlich auf.

Der Mann und seine Freunde kehrten nach Österreich zurück, blieben aber von den heimischen Behörden zunächst unbehelligt. Erst heuer im Jänner erhob die Staatsanwaltschaft Wien Anklage wegen des Terrorverdachts. Ende März wurde der 25-Jährige festgenommen und nach einigen Wochen U-Haft wieder enthaftet. Er hatte zwar nie syrischen Boden erreicht und wurde auch nicht zum Kämpfer ausgebildet: "Das Delikt ist aber bereits durch die Ankündigung, sich dem IS anschließen zu wollen und dem Treffen mit Personen, die dem IS zuzuordnen sind, vollendet", erklärte der Staatsanwalt heute.

"Das Ereignis liegt weit zurück. Die späte Anklage ist aus meiner Sicht schleierhaft", betonte hingegen der Verteidiger des Mannes. Die Vorwürfe selbst räume sein Mandant ein. Dieser sei als damals 17-Jähriger 2013 gemeinsam mit seinem besten Freund von einem älteren Bekannten in einer Flachgauer Moschee zunehmend für den radikalen Islam interessiert und mit IS-Propagandamaterial versorgt worden.

"Nach der Ankunft in Istanbul mussten sie etwa ihre SIM-Karten abgeben. Und sie wurden teilweise auch eingesperrt", sagte der Verteidiger. Während der Busreise Richtung Grenze habe sein Mandant "unter dem Eindruck der Umstände" dann den Entschluss gefasst, nicht nach Syrien zu reisen. Während einer Pause besorgte er sich eine neue SIM-Karte und gab seiner Familie den Aufenthaltsort bekannt.

Der Angeklagte wollte sich heute nicht zu den Vorwürfen äußern. "Ich hätte meinen Freund damals alleine lassen sollen. Das bereue ich, ich bin wegen ihm mitgereist", meinte er lediglich. Der Freund selbst nahm sich 2015 das Leben, gegen den mutmaßlichen Agitator aus der Moschee läuft ein gesondertes Verfahren. Vom IS halte er nichts mehr, versicherte der 25-Jährige heute vor Gericht. Und sein Anwalt betonte, laut Verfassungsschutz gehe von ihm keine Radikalisierungsgefahr mehr aus.

Dem Mann wurde heute auch Widerstand gegen die Staatsgewalt zur Last gelegt. Er soll sich im Juli gegen eine Vorführung vor Gericht gewehrt haben. Die Verhandlung gegen ihn war damals schon einmal anberaumt gewesen, wurde dann aber abgesagt. Die Polizei ging aber trotz einer E-Mail des Gerichts davon aus, dass der Termin stattfindet und rückte mit der Cobra an - auch weil der vierfach vorbestrafte Angeklagte zuletzt als aggressiv galt. Er wurde von vermummten Beamten aus dem Schlaf gerissen und soll dann mit Händen und Füßen unkontrolliert herumgeschlagen haben, um sich der Festnahme zu widersetzen. "Man ist verbal nicht mehr zu ihm durchgedrungen, er hat auch keinerlei Schmerzempfinden gezeigt", sagte einer der Cobra-Beamten heute. Erst mit Taser und Hand- und Fußfesseln konnte der 25-Jährige gebändigt werden.

"Mein Mandant ist damals massiv psychotisch und depressiv gewesen und hat an Wahnvorstellung gelitten", betonte sein Vereidiger. Der Angeklagte leidet an den Folgen einer schweren Straftat, der er kurz nach der Rückkehr nach Österreich Ende 2014 zu Opfer gefallen ist. Der 25-Jährige war damals von einem Jugendlichen attackiert worden und erlitt Messerstiche in den Kopf, den Hals, das Gesicht und die Schulter, auch eine Augenhöhle wurde durchbohrt.

"Er leidet seither an einer schwer posttraumatische Belastungsstörung und Dauerfolgen wie Sehstörungen, chronischen Kopfschmerzen und Kreislaufproblemen", sagte der Anwalt. Ein Gerichtsgutachten geht davon aus, dass der Mann aber zumindest beschränkt zurechnungs- und auch verhandlungsfähig ist. Der Angeklagte selbst versicherte heute vor Gericht, dass es ihm besser gehe, seit er gut mit Medikamenten eingestellt ist.
 

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