Zehn Monate bedingt und 4.200 Euro Geldstrafe - Urteil nicht rechtskräftig.
Ein 36-jähriger Österreicher ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt zu zehn Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe in Höhe von 4.200 Euro verurteilt worden. Der Mann hatte gleich mehrfach gegen das Verbotsgesetz verstoßen: Er hatte unter anderem zahlreiche einschlägige Gegenstände zu Hause. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Eine richtige Sammlung von Nazi-Devotionalien zählte Staatsanwalt Christian Pirker in seinem Anklagevortrag auf: "Im Vorraum hing ein großes Bild eines Wehrmacht-Soldaten mit dem ganz offensichtlich auf den verlorenen Zweiten Weltkrieg angespielt wird." Weiters fanden die Ermittler ein Bild einer "Schwarzen Sonne" in der Wohnung hängend, in einem offenen Schrank hatte der Mann einen SA-Dolch und ein eingerahmtes Eisernes Kreuz mit einem Hakenkreuz in der Mitte präsentiert. Am Auto des Mannes prangte ein Smiley mit Hitlerbart und Seitenscheitel und auch auf einer Fanseite auf Facebook, die der Mann betrieb, waren eindeutige Symbole zu sehen.
Internethändler erstattete Anzeige
Ins Rollen gebracht hatte den Fall die Anzeige eines Internethändlers. Dort hatte der 36-Jährige eine sogenannte Zaubertasse bestellt, eine Tasse, bei der das aufgedruckte Motiv erst sichtbar wird, wenn sie mit heißer Flüssigkeit gefüllt wird. Der Mann hatte die Tasse mit einem Reichsadler mit Hakenkreuz bedrucken lassen, war aber mit der Qualität nicht zufrieden, weshalb er bei dem Händler schriftlich reklamierte: "Das Motiv ist schon sichtbar, ohne dass die Tasse erwärmt wird, weshalb es keine Überraschung ist."
Der Angeklagte gab zu, dass er die Sachen bestellt, beziehungsweise in der Wohnung präsentiert hatte - im nationalsozialistischen Sinn betätigen habe er sich aber nicht wollen. Für Staatsanwalt Pirker eine oft gewählte Formulierung in rechten Kreisen: "Der bloße Besitz ist nämlich nicht strafbar, allerdings hat er die Sachen ja bewusst zur Schau gestellt. Er hatte sie eben nicht in einer verschlossenen Kiste im Keller." Weitere Dinge habe man nicht anklagen können, sie würden aber ein eindeutiges Bild von der Intention des Angeklagten abgeben. Zum Beispiel eine Fahne in den Farben der Reichskriegsflagge in der Wohnung des 36-Jährigen, die Tätowierungen von Kriegsszenen am Oberkörper des Mannes oder die umfassende Sammlung von Rechtsrock-Musik, die bei ihm gefunden wurde.
Rechtsradikaler Freundeskreis
"Sie haben ja auch einen Freundeskreis, der in die Richtung geht, oder?", fragte Richter Norbert Jenny, der dem Schwurgericht vorsaß. "Das kann ich so nicht sagen", antwortete der Mann. Der Staatsanwalt war da anderer Meinung: "Einer Ihrer Freund ist bekennender Neonazi. Er heißt Leonhard und hört auf den Spitznamen Leonazi - wenn man das macht, dann steckt da schon mehr dahinter als bloße Unüberlegtheit."
Die Geschworenen befanden den Mann einstimmig für schuldig. Der Angeklagte nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.