In Cafés gesehen

Massenhysterie um Freilassung von Fritzl

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Donnerstag entscheidet ein Drei-Richter-Senat über die Zukunft von Josef Fritzl: Eine Verlegung aus dem Maßnahmen- in den Normalvollzug ist so gut wie fix, sogar eine Freilassung steht im Raum. Dass er allerdings bereits testweise draußen und in Kaffeehäusern war, ist wohl (Massen-)Einbildung. 

NÖ. Geschürt wird die Fritzl-Hysterie wie schon beim Prozess gegen den Inzest-Vater vor allem von ausländischen Medien wie etwa der britischen News-Plattform DailyMail, die einen Bericht der Bezirksblätter völlig missdeutet - und schreibt, dass Josef M. (Name der Red. bekannt), wie Fritzl nach gekaufter Änderung seines Nachnamens jetzt heißt, in mehreren Lokalen in Krems beim Kaffeetrinken in Vorbereitung auf sein Leben in Freiheit gesehen wurde.

Krems Innenstadt
© B. Kovacs
× Krems Innenstadt

Fritzls Star-Anwältin Astrid Wagner hält dies für gänzlich unmöglich: "Ich wüsste davon". Die Bezirksblätter berichten nur unter dem zweideutigen Titel "Josef Fritzl bereits als Freigänger gesichtet", dass mehrere Kremser Bürger diese Beobachtung gemacht haben wollen - allerdings weiß bis dato keiner, wie der Senior-Häftling, der im April 89 wird, heute aussieht, ob die Augenbrauen noch buschiger geworden sind, ob er abgemagert ist oder zugelegt hat, außerdem kann er keine längeren (Spazier-)Strecken zurücklegen, da der leicht demente Promi-Häftling auf einen Rollator angewiesen ist.

Verhandlung nur im "stillen Kämmerlein"?

Faktum ist, dass der Inzestvater, der seine Tochter 24 Jahre im Kellerverlies einsperrte, sie mindestens 3.000 Mal vergewaltigte und sieben Kinder mit ihre zeugte, Donnerstag um 8 Uhr von einem Drei-Richter-Senat angehört wird. Dabei geht es um die Verlegung des 88-Jährigen vom Maßnahmen- in den Normalvollzug.

Wie berichtet, attestiert ihm ein psychiatrisches Gutachten, dass die Unterbringungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen. Für Astrid Wagner ist die Anhörung "eine Formsache", aufgrund der Expertise der forensischen Psychiaterin Adelheid Kastner stehe fest, dass ihr Mandant nicht mehr gefährlich sei. Fritzl sei "zu entlassen und in den Normalvollzug zu stellen". Der Hintergedanke: Da dort kein geeigneter Platz für demente Insassen eingerichtet sei, die Betreuung benötigen, gehört Fritzl eigentlich auf die Krankenstation bzw. in ein Pflegeheim und somit in Freiheit entlassen. 

Die Anhörung selbst wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Weil trotzdem mit einem Massenansturm internationaler Medien gerechnet wird, ist schon zu hören, dass die Justiz damit liebäugelt, die Verhandlung im "stillen Kämmerlein", sprich in Fritzls Zelle in der JA Krems-Stein abzuhalten ...

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