Massage: 53-Jähriger griff in den Intimbereich.
Sbg. Am Salzburger Landesgericht musste sich Mittwoch ein Masseur (53) wegen sexueller Belästigung unter Ausnützung eines Autoritätsverhältnisses verantworten. Der bisher unbescholtene Angeklagte, der seit 25 Jahren als Masseur tätig ist, soll in den Jahren 2014 bis 2017 drei Kundinnen an intimen Körperstellen begrapscht haben.
Masseur weist Anschuldigungen zurück
Eine damals 20-Jährige, die sich nach einer Knie-OP behandeln ließ, musste sich nackt ausziehen und soll im Intimbereich berührt worden sein. Auch zwei weitere Kundinnen hatten den Angeklagten wegen Grapschereien angezeigt. Vor Gericht bestritt der Masseur die Anschuldigungen und sagte, die Berührungen seien „medizinisch notwendig“ gewesen. Das Urteil stand aus. Es gilt die Unschuldsvermutung.