518 Insassen nicht zurechnungsfähig

Mehr als 900 Personen im Maßnahmenvollzug

Teilen

In Österreichs Gefängnissen befinden sich mehr als 900 psychisch kranke und gefährliche Insassen.

Am 1. Juli 2018 haben sich in Österreich mehr als 900 psychisch kranke und gefährliche Straftäter im sogenannten Maßnahmenvollzug befunden. Das geht aus zwei vom Justizministerium beantworteten parlamentarischen Anfragen der NEOS hervor, die am Mittwoch veröffentlicht wurden.

518 Personen davon waren zurechnungsunfähig (Paragraf 21 Absatz 1 StGB). 398 weitere Anhaltungen betrafen Täter, die zwar zurechnungsfähig sind, aber unter dem Einfluss einer seelischen oder geistigen Abartigkeit stehen und damit eine Gefahrenquelle darstellen (Paragraf 21 Absatz 2 StGB).

Deutliche Unterschiede bei Mann und Frau

Von den nicht zurechnungsfähigen Häftlingen waren am Stichtag 444 männlich und 74 weiblich. Bei drei der untergebrachten Personen handelte es sich um Jugendliche, bei 14 um junge Erwachsene im Alter zwischen 18 und 21 Jahren. Die verübten Taten betrafen überwiegend Delikte gegen Leib und Leben (186 Fälle), in 146 Fällen Delikte gegen die Freiheit. 184 zurechnungsunfähige Insassen wurden unter anderem wegen des Delikts der gefährlichen Drohung angehalten. Die durchschnittliche Anhaltedauer lag am 1. Juli bei 4,5 Jahren.

Über 70 Insassen bedingt entlassen

Darüber hinaus wurden zum Stichtag noch 83 Personen vorläufig angehalten (gemäß Paragraf 429 StPO), merkte das Justizministerium in der Anfragebeantwortung an. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 70 Insassinnen und Insassen aus dem Maßnahmenvollzug gemäß Paragraf 21 Absatz 1 StGB bedingt entlassen.

398 Anhaltungen betrafen Paragraf 21 Absatz 2 StGB, darunter 13 Frauen, heißt es in der zweiten Anfragebeantwortung. Acht der Betroffenen waren Jugendliche, 20 junge Erwachsene. Hierbei wurden mit 176 Fällen vor allem Delikte gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung verübt, 122 Taten richteten sich gegen Leib und Leben. 102 Insassinnen und Insassen wurden nach Paragraf 21 Absatz 2 StGB unter anderem wegen des Delikts der gefährlichen Drohung angehalten.

Die durchschnittliche Anhaltedauer am 1. Juli lag bei 7,1 Jahren. Im Kalenderjahr 2017 wurden 59 Männer aus dem Maßnahmenvollzug gemäß Paragraf 21 Absatz 2 StGB bedingt entlassen. Bedingte Entlassungen von Frauen gab es nicht.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten
OE24 Logo