Niederösterreich

Missbrauchsprozess gegen Hausmeister im Finale

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Der Angeklagte bestritt alle Vorwürfe, die Schöffen berieten über das Urteil.

Am Landesgericht Korneuburg ist am Montag ein im Februar begonnenes Verfahren gegen einen 50-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen ins Finale gegangen. Psychologischen Gutachten zufolge seien die Aussagen von drei der vier mutmaßlichen Opfer glaubhaft - der Mann selbst bestritt die Vorwürfe bisher und sprach am Montag von einer von langer Hand geplanten Intrige gegen ihn.

Massive Übergriffe
Der gebürtige Deutsche soll sich an vier Kindern aus der Nachbarschaft, davon drei Geschwistern, teilweise massiv vergangen haben. Laut Anklage hatten die Übergriffe - von Berührungen der Mädchen bis zum Analverkehr, dem ein heute 13-Jähriger ausgesetzt war - von Herbst 2013 bis Juli 2015 stattgefunden. Der Angeklagte, der wie die Mutter der Kinder Hausmeister in einer Wohnanlage im südöstlichen Wiener Umland war, habe es ausgenützt, dass die Kinder wiederholt bei ihm und seiner Lebensgefährtin übernachteten. Zu einem Vorfall sei es im Haus des Mannes in der Slowakei gekommen. Den Kindern habe der Beschuldigte eingeschärft, nichts zu erzählen. Als sich der Bub Anfang Juli 2015 seinem Vater anvertraute, flog die Causa durch die folgende Anzeige auf.

Am 11. April war der Prozess vertagt worden, weil ein Zeuge nicht erschienen war. Dieser sagte nun kurz und bündig am Montag aus. Er wies entrüstet zurück, dass er selbst wegen Missbrauchs ins Gerede gekommen wäre. Er bezeichnete die Mutter der betroffenen Kinder als "eine wunderbare Frau", vor der er Hochachtung habe.

Angaben glaubwürdig
Staatsanwältin Gudrun Bischof verwies in ihrem Schlussvortrag darauf, dass die Angaben der Kinder glaubwürdig seien. Verteidigerin Katrin Ehrbar zog das doch in Zweifel und meinte, jeder könne in die Situation kommen, derartigen Vorwürfen ausgesetzt zu sein. Ihr Mandant bleibe bei seiner Verantwortung, die Taten nicht begangen zu haben. Gegen 11.00 Uhr zogen sich die Schöffen zur Urteilsberatung zurück.

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