ÖSTERREICH

Mohamed M. will nicht gegen Sahara-Geiseln ausgetauscht werden

Teilen

Mohamed M. will nicht gegen die österreichischen Sahara-Geiseln ausgetauscht werden. Das sagte sein Anwalt gegenüber ÖSTERREICH.

"Mein Mandant will gar nicht freigepresst werden", sagt der Anwalt von Mohamed M. Lennart Binder im Gespräch mit der Tageszeitung ÖSTERREICH (Mittwoch-Ausgabe). Unterschiedlichen Quellen zufolge hatten die algerischen Al-Kaida-Entführer der beiden Salzburger Andrea Kloiber und Wolfgang Ebner angeboten, die Geiseln gegen Mohamed M. und seine Frau Mona auszutauschen - zusätzlich zu einer erklecklichen Summe Lösegeld.

"Mein Mandant hatte niemals mit dieser Gruppe Kontakt, er kennt sie überhaupt nicht", stellt Anwalt Binder klar. Und: "Falls es tatsächlich so eine Forderung gibt, hat noch niemand mit Mohamed M. über einen möglichen Austausch gesprochen."

Haftstafe für Drohvideo und Anschlagspläne
Mohamed M. (22) war Mitte März zu vier Jahren Haft unter anderem wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und Nötigung der Bundesregierung schuldig gesprochen worden. Seine nach islamischen Recht angetraute Ehefrau Mona S. (21) erhielt eine Strafe von 22 Monaten unbedingt. Dem Urteil zufolge soll Mohamed M. im Internet Anschläge auf Stadien und Zuseher der Fußball-Europameisterschaft 2008, in- und ausländische Politiker sowie Gebäude und Einrichtungen in Wien erörtert haben. Weiters soll er an der Entstehung eines "Drohvideos" mitgewirkt haben, mit dem Österreich und Deutschland zum Abzug ihrer Soldaten aus Afghanistan bewogen werden sollten.

Zwei Salzburger als Geiseln in der Sahara
Seit nunmehr fünf Wochen hält die Gruppe "Al-Kaida im Islamischen Maghreb" (AQMI) zwei Touristen aus Österreich in Nordafrika fest. Sie sollen bereits am 22. Februar in Tunesien entführt worden sein. In der Folge wurden die beiden offenbar nach Mali verschleppt. Zuletzt setzten die Entführer ein Ultimatum bis 6. April, um ihre Forderungen eingelöst zu sehen. Sie verlangen nach unbestätigten Angaben neben Lösegeld die Freilassung von Gesinnungsgenossen in Algerien und Tunesien sowie die Haftentlassung von Mohamed M. und seiner Frau, und außerdem den Abzug der in Afghanistan stationierten Bundesheer-Soldaten.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.