Heute muss Robert K. (17), der im Mai 2018 die erst sieben Jahre alte Hadishat getötet hatte, erneut vor Gericht. Nun geht es darum, ob er zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war.
Seit der Mörder der kleinen Hadishat geschnappt wurde, läuten die Alarmglocken wegen befürchteter Racheaktionen. Hintergrund: Opfer und Täter haben beide tschetschenische Wurzeln, Gerüchte um ein Kopfgeld von 50.000 Euro für den, der ihn richtet, wollten bis zuletzt nicht verstummen.
War Robert K. zurechnungsfähig?
Heute findet am Landesgericht eine weitere Verhandlung in der Strafsache gegen den Hadishat-Killer, der am Freitag übrigens 18 wird, statt. Bei der Geschworenenverhandlung geht es nicht mehr um die Frage, ob Robert gemordet hat (dafür wurde er bereits rechtskräftig verurteilt), sondern nur noch darum, ob er damals im Mai 2018 bei der grausamen Bluttat zurechnungsfähig war oder nicht.
Dafür wurde vom OGH – nach einander widersprechenden Expertisen – ein Obergutachten eingefordert. Die Öffentlichkeit wird bei der Erörterung der Frage übrigens ausgeschlossen, rund um den Gerichtssaal (wo K. streng bewacht aus einer psychiatrischen Station nach Wien gebracht und vorgeführt wird) sind die Sicherheitsmaßnahmen enorm. So trug der Teenager etwa eine schusssichere Weste, die Wega führte scharfe Kontrollen durch. Robert K. wurde durch einen Geheimgang in den Saal gebracht, der kurzfristig aus Sicherheitsmaßnahmen verlegt wurde.