Graz

Mordprozess gegen Pensionistin ohne Urteil

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Richtersenat setzte Urteil aus. Prozess muss wiederholt werden.

 Ohne Urteil ist am Dienstag der Prozess gegen eine 70-jährige Steirerin, die ihrem Freund die Kehle aufgeschnitten haben soll, zu Ende gegangen. Die Geschworenen hatten sich bei der Beantwortung der Fragen nach Meinung der Berufsrichter geirrt und eine in sich unschlüssige Entscheidung getroffen. Der Prozess muss daher wiederholt werden.

Opfer trank oft

"Sie hat versucht, ihren Lebensgefährten durch einen wuchtigen Gurgelschnitt zu töten", formulierte es Staatsanwalt Christian Kroschl zu Beginn der Verhandlung. Er schilderte, wie der Mann - ein 48-jähriger beschäftigungsloser Alkoholiker - erst ein dreiviertel Jahr vor der Tat bei der Pensionistin einzog und von Anfang an für Ärger sorgte. Er soll die Frau in betrunkenem Zustand immer beschimpft und geschlagen haben, auch ein Kontaktverbot und eine Wegweisung nützten nichts. Trotzdem habe sie "durchaus mehrere Möglichkeiten gehabt, ihn auf legale Weise loszuwerden", meinte der Ankläger.

Pensionistin fühlt sich nicht schuldig

Die sichtlich aufgeregte Pensionistin fühlte sich nicht schuldig: "Ermorden wollte ich ihn nicht wirklich", wie sie betonte. Trotzdem sei ihr damals die Tat als der einzige Ausweg vorgekommen. "Ich wollte es nicht, aber es ist alles so durcheinandergegangen, ich hab gedacht, ich muss es tun, es geht nicht anders." Seine Alkoholsucht, die ewigen Auseinandersetzungen, dazu die Geldknappheit und der Ärger mit den übrigen Hausbewohnern habe sie "schon nächtelang" nicht mehr schlafen lassen.

Pensionistin bereut die Tat
Also holte sie das größte Fleischmesser, das sie finden konnte und versuchte, ihrem schlafenden Freund die Kehle durchzuschneiden. "Wie das Blut gespritzt hat, hab ich's schon wieder bereut", gab sie vor Gericht an. Das Opfer wachte auf und wehrte sich, was vermutlich sein Leben rettete. "Es tut mir leid, Wolfgang. Tut's weh?", fragte die Angeklagte den Schwerverletzten.

Opfer überlebte
Das Opfer, das vor Gericht nicht aussagen wollte, hatte laut Staatsanwalt "irrsinniges Glück" und überlebte den blutigen Anschlag. Der Verteidiger meinte dagegen, das Ganze sei nur eine Körperverletzung. Seine Mandantin habe - im Gegensatz zum Opfer - immer ein ordentliches Leben geführt. An diesem Tag sei einfach "alles in ihr aufgestiegen wie in einem Kochtopf".

Schuldig des versuchten Mordes
Die Geschworenen befanden die Frau für schuldig des versuchten Mordes, billigten ihr aber gleichzeitig zu, vom Versuch zurückgetreten zu sein. Die Berufsrichter entschieden, dass hier ein Irrtum vorliege und setzten das Urteil aus. Ein Termin für die Wiederholung der Verhandlung wird erst bekannt gegeben.
 

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