Vorarlberg

Mordversuch: Täter in Anstalt eingewiesen

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Der 29-jährige Deutsche war bei der Tat nicht zurechnungsfähig.

Ein Deutscher (29), der sich am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch wegen Mordversuchs an einem Nachbarn verantworten musste, wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der Mann war laut Gericht zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig, weshalb ihm der Mordversuch nicht angelastet werden kann. Die Einweisung erfolgt auf unbestimmte Zeit, sie ist noch nicht rechtskräftig.

Keine Erinnerung
Der 29-Jährige brach im vergangenen Jahr in der Nacht auf den 8. August in das Haus seines Nachbarn in Götzis (Bezirk Feldkirch) ein. Er marschierte ins Schlafzimmer des damals 43-Jährigen, wo er den schlaftrunkenen Mann bis zur Bewusstlosigkeit würgte. Anschließend schlug er mit einem Luftbefeuchter auf sein Opfer ein. Der Mann erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, mehrere Knochenbrüche im Gesicht sowie Rissquetschwunden. Die Polizei konnte den Deutschen wenig später festnehmen. Dieser wirkte sehr verwirrt und ratlos und hatte auch keine Erinnerung an die Geschehnisse zuvor.

Auch vor Gericht vermochte sich der 29-Jährige nicht an die Tat erinnern. Es war für ihn rätselhaft, warum er einen Unschuldigen völlig grundlos hätte attackieren sollen. Erst 2013 war er bedingt aus einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe entlassen worden, nachdem er in Deutschland seine ehemalige Chefin und deren Familie mit einem Messer bedroht hatte. "Warum sollte ich dann denselben Fehler noch einmal machen? Ich wusste ja, dass ich noch Bewährung hatte", konnte der 29-Jährige nicht glauben, die ihm zugeschriebene Tat begangen zu haben.

Eindeutige Aussage
Diesbezüglich eindeutig war jedoch die Aussage des Opfers. Der 44-jährige Mann schilderte den Angriff im Detail und gab an, während der Schläge mit dem Leben abgeschlossen zu haben. "Als ich im Krankenhaus aufwachte, war ich überrascht", sagte er. Durch die ihm zugefügten Verletzungen hatte Lebensgefahr bestanden.

Einweisung in Anstalt
Gerichtspsychiater Reinhard Haller sah die Voraussetzungen für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher erfüllt. Er attestierte dem Deutschen eine Persönlichkeitsstörung, zudem leide er an Verfolgungswahn. Zum Tatzeitpunkt sei der 29-Jährige definitiv nicht zurechnungsfähig gewesen. Haller verwies außerdem auf die gegebene Wiederholungsgefahr, es sei dies ja auch nicht die erste Tat gewesen. Dass der 44-Jährige zum Opfer geworden sei, könne man nicht begründen. Ein Tatmotiv habe der 29-Jährige nicht gehabt.

Die Geschworenen sprachen sich mit 6:2 Stimmen für eine Einweisung des Deutschen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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