"Ich lasse mich nicht auf das Kopftuch reduzieren", so die Steirerin.
Vor zwei Wochen entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen das Tragen des Kopftuchs verbieten dürfen, falls es eine nicht diskriminierende, unternehmensinterne Regel gebe, die das Tragen aller politischen, weltanschaulichen oder religiösen Zeichen betreffe.
Prompt reagierte als erstes Unternehmen Österreichs das Bildungsinstitut "bfi" auf diesen Entscheid. Laut einem Bericht der "Kleinen Zeitung" ging noch am selben Tag eine interne Dienstanweisung an alle Trainer und Trainerinnen raus. Ab sofort seien Symbole aller Religionen verbannt. Darunter fielen neben dem Kopftuch auch die Nonnentracht, die Kippa und das Kreuz in den Kursräumen. Eine freiberufliche Trainerin, die ein Kopftuch trägt, protestiert nun gegen dieses Verbot. Die Steirerin will zur Gleichbehandlungskommission gehen und Klage einlegen.
Keine Aufträge bei Verbots-Missachtung
Die Frau ist freie Dienstnehmerin am "bfi", dort hält sie Deutschkurse. Aufgrund der großen Nachfrage habe man ihr sogar eine Anstellung in Aussicht gestellt.
Laut der "Kleinen Zeitung" habe ihr der "bfi"-Chef nun aber klargemacht, dass sie keine weiteren Aufträge bekäme, wenn sie weiterhin mit Kopftuch zu den Kursen erscheint.
"Ich lasse mich nicht auf das Kopftuch reduzieren und will mir nicht vorschreiben lassen, ob ich es trage oder nicht", so die Reaktion der Muslimin. "bfi"-Geschäftsführer Wilhelm Techt äußert sich zu der Causa nicht weiter, es sei alles zu dem Thema gesagt, so die "Kleine Zeitung".