Das von der Wiener Taxifunkzentrale 40100 angestrengte Verfahren gegen den US-Fahrdienstvermittler Uber hat kürzlich zu einem Höchsturteil (4Ob206/19a) geführt.
Wien/San Francisco. Die Funkzentrale begrüßt den Entscheid, sieht aber weiteren rechtlichen Klärungsbedarf zu Taxi- und Mietwagenfahrten.
"Wir freuen uns, dass der Oberste Gerichtshof (OGH) nun bestätigt, dass Uber in Österreich gewerblich tätig ist und somit eine Niederlassung zu gründen und ein Gewerbe anzumelden hat", so die Funkzentrale am Freitag in einer Aussendung. Die Uber B.V. mit Sitz in Amsterdam hatte ihren Betrieb in Österreich im Juli 2019 eingestellt. Seitdem wird die Fahrdienstvermittlung in Österreich von der Uber Austria GmbH mit einer Reisebürolizenz betrieben.
Der Anwalt von Taxi40100, Dieter Heine, sieht noch Klärungsbedarf, ob es sich bei den vermittelten Personenbeförderungsleistungen um Mietwagen- oder Taxifahrten handelt. "Diesbezüglich ist derzeit ein weiteres Verfahren zu einem anderen Anbieter beim Oberlandesgericht (OLG) Wien anhängig. In erster Instanz hat dabei das Handelsgericht (HG) Wien dargelegt, dass es sich bei den vermittelten Fahrten um Taxifahrten handelt", so Heine.