Der Täter fasst fünf Jahre unbedingt aus. Er war zuvor wegen Mordes im Gefängnis.
Der 55-jährige Obersteirer, der sich seit Donnerstag am Straflandesgericht Leoben wegen Vergewaltigung an seinem Neffen unter Ausschluss der Öffentlichkeit verantworten hat müssen, ist am Donnerstag vom Schöffengericht für schuldig befunden worden. Er fasste fünf Jahre unbedingte Haft aus, auch seine vorzeitige Entlassung aus der lebenslangen Haft wegen eines Mordes wurde widerrufen. Das Gericht wies den Obersteirer außerdem in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Opfer schwer traumatisiert
Der 55-Jährige wurde 2007 nach 22
Jahren in Haft bedingt mit zehn Jahren Probezeit entlassen. Schon während
einiger Freigänge soll sich der Mann an seinem mittlerweile 27-jährigen
Neffen vergangen haben. Das Opfer wandte sich erst im vergangenen Februar an
die Polizei. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, sein Opfer nicht nur sexuell
missbraucht, sondern auch immer wieder geschlagen und bedroht zu haben. Der
Neffe wurde schwer traumatisiert in der Landesnervenklinik Sigmund Freud
behandelt.
Am Donnerstag wurde die Öffentlichkeit noch vor Verlesung der Anklage von der zweitägigen Verhandlung ausgeschlossen, um die Intimsphäre des Angeklagten und des Opfers zu schützen. Erst zur Urteilsverkündung wurden Publikum und Berichterstatter wieder zugelassen. Das Schöffengericht befand den nicht geständigen 55-Jährigen wegen zahlreicher Delikte für schuldig: Vergewaltigung, sexueller Missbrauch einer wehrlosen Person, schwere Nötigung, gefährliche Drohung, Körperverletzung und Verleumdung. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit.