Ebensee

Neonazi-Störaktion: Drei Schuldsprüche

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Nur einer der vier jugendlichen Angeklagten wurde freigesprochen.

Der Schwurgerichtsprozess gegen vier zum Tatzeitpunkt noch jugendliche Angeklagte nach einer Störaktion bei der Gedenkfeier im ehemaligen KZ Ebensee ist am Mittwoch im Landesgericht Wels mit Schuldsprüchen wegen Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinn für drei der vier Beschuldigten zu Ende gegangen. Die drei Burschen erhielten bedingte Strafen bis zu sechs Monate. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Nazi-Parolen und Softguns
Zwei der Angeklagten hatten sich schon zu Beginn des Prozesses Ende September schuldig bekannt, zwei nicht. Am 9. Mai 2009 soll der Hauptangeklagte bekleidet mit einem Tarnanzug und einer Sturmhaube im Stechschnitt vor den Besuchern der Gedenkfeier auf- und abmarschiert sein. Dabei hat er laut Anklage "Heil Hitler", "Sieg Heil, ihr Schweine" und "Blood and Honour" geschrien und mit einer Softgun auf die Besucher geschossen. Auch den drei anderen Angeklagten wurde das Rufen von Nazi-Parolen und Schüsse auf die Besucher vorgeworfen. Bei einem Teil von ihnen wurden einschlägige Musik- und Bilddateien auf Computern und Mobiltelefonen gefunden.

Belastende Aussagen
Sie wurden im Prozess durch Zeugenaussagen von anderen jungen Männern belastet, die sich ebenfalls im Stollen aufgehalten hatten. Sie hatten sich zusammen mit den Angeklagten verabredet, um die Gedenkfeier "anzusehen". Ihre Aussagen waren vage, sie unterschieden sich immer wieder von den Angaben, die sie unmittelbar nach dem Vorfall vor rund eineinhalb Jahren bei den ermittelnden Polizisten gemacht hatten.

Franzose von Projektil getroffen
Ein Franzose, dessen Vater die Nationalsozialisten im KZ gefangen gehalten hatten und der deshalb regelmäßig Gedenkfeiern in Ebensee besucht, ist von einem der Projektile getroffen worden. Er konnte in seiner Zeugenaussage nur vage Angaben zu den mutmaßlichen Tätern machen. Doch er zeigte sich im Namen aller Teilnehmer der Gedenkfeier tief betroffen von den Geschehnissen in Ebensee. Der ehemalige Geschichte-Professor überreichte den vier Angeklagten Bücher mit Fotos von KZ-Insassen. Die jungen Menschen müssten erkennen, dass der Weg, den sie mit der Symbolik des Dritten Reiches gegangen seien, falsch sei.

Verteidiger: Keine nationalsozialistische Gesinnung
Die Verteidiger aller Angeklagten wiesen den Vorwurf einer nationalsozialistische Gesinnung ihrer Mandanten zurück. Sie hatten vor der Beratung der Geschwornen Anträge auf Diversion gestellt. Das ist ein Verzicht auf ein förmliches Gerichtsverfahren, wobei den Beschuldigten stattdessen eine Probezeit, gemeinnützige Leistungen oder die Zahlung eines Geldbetrages auferlegt wird. Doch das Gericht lehnte dies ab.

Drei Schuldsprüche
Die Geschwornen sprachen jeweils einstimmig drei der vier Angeklagten schuldig. Einer wurde freigesprochen. Die auf drei Jahre Probezeit bedingten Strafen: Einmal sechs Monate, einmal fünf Monate. In einem Fall erfolgte der Schuldspruch unter Vorbehalt einer Strafe. Das bedeutet, sollte sich der Angeklagte innerhalb der Probezeit noch etwas zuschulden kommen lassen, droht ihm auch eine Strafe aus diesem Prozess. Die Rechtsvertreter der Verurteilten gaben entweder keine Erklärung ab oder erbaten Bedenkzeit. Auch der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Die Urteile sind daher noch nicht rechtskräftig.
 

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