Vier Monate bedingte Freiheitsstrafe - Urteil nicht rechtskräftig.
Am Landesgericht Wiener Neustadt ist am Donnerstag nach nicht öffentlicher Verhandlung ein 63-Jähriger wegen Nötigung in zwei Fällen zu vier Monaten Freiheitsstrafe, bedingt auf drei Jahre, verurteilt worden. Außerdem wurde Bewährungshilfe angeordnet.
Urteil nicht rechtskräftig
Von den restlichen Vorwürfen - Vergewaltigung, sexueller Missbrauch von Wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Personen - wurde der Mann freigesprochen. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil des Schöffensenats ist daher nicht rechtskräftig.
Laut Anklage soll sich der Pensionist das Vertrauen von jungen Menschen aus einer Therapieeinrichtung erworben und ihnen Geld u.a. für Oralsex angeboten haben. Einen Burschen soll er in seiner Wohnung vergewaltigt haben. Sein Mandant habe "nicht fein" gehandelt, aber nie Gewalt angewendet, sagte sein Rechtsbeistand.