Wegen Körperverletzung mit Todesfolge wurde eine 31-Jährige am Mittwoch in Korneuburg zu 7 Jahren Haft verurteilt.
Sieben Jahre Freiheitsstrafe wegen absichtlich schwerer Körperverletzung mit Todesfolge: So lautete am Mittwochabend am Landesgericht Korneuburg das Urteil gegen eine 30-Jährige, die ihrem Mann in der Nacht zum 7. Februar 2007 in der gemeinsamen Wohnung 22 Messerstiche zugefügt hatte , von denen einer tödlich war. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Gutacher am Wort
Angeklagt war Mord, die Verteidigung hatte auf
Notwehr plädiert. Sie habe sich in Panik und Todesangst zur Wehr gesetzt,
als ihr Mann sie mit dem Messer bedrohte und zum Oralverkehr zwang, sagte
die Beschuldigte zu Prozessbeginn am Dienstag. Am zweiten Verhandlungstag
waren die gerichtsmedizinischen Gutachter am Wort. Den Sachverständigen
zufolge fanden sich Spuren beider Beteiligter an den beiden verwendeten
Messern. Die Reihenfolge der Messerstiche im Zuge des Kampfes zwischen den
Eheleuten ließ sich nicht feststellen, aus Sicht des Staatsanwaltes Ronald
Schaffer wurde der Bulgare zuerst in den Rücken getroffen.
Zum Tatzeitpunkt hatte die 60 Kilo schwere Frau 0,8 Promille, der 95 Kilo schwere Mann 1,2 Promille. Seine Organe wiesen keinerlei Anzeichen auf Alkoholismus auf. Dem psychiatrischen Gutachten zufolge war der Alkoholkonsum nicht tatrelevant. Das Handeln sei von großen Emotionen geprägt, aber nicht auf Töten zweckgerichtet gewesen.
Mord oder Totschlag?
Die Geschworenen mussten sich mit einem
umfangreichen Fragenkatalog auseinander setzen. Zu bewerten war, ob die
Messerstiche Mord waren oder Totschlag, absichtlich schwere
Körperverletzung, Notwehr oder Notwehrüberschreitung bzw. fahrlässige Tötung
unter besonders gefährlichen Verhältnissen. Der OGH hatte das auf 20 Jahre
Freiheitsstrafe wegen Mordes lautende Urteil des Korneuburger Gerichtes vom
November 2007 wegen des damaligen Fehlens der Eventualfrage nach Totschlag
aufgehoben.
Verteidiger Elmar Kresbach erinnerte die Geschworenen zu Beginn seines mehr als eine Stunde dauernden Schlussplädoyers an den Grundsatz des Zweifels: Beim geringsten Zweifel sei die für die Beschuldigte günstigere Variante zu wählen. Die krisenhafte Ehesituation habe sich "aufgeschaukelt". Der Bulgare habe sich u.a. durch die Rolle seiner Frau als Chefin der Pizzeria zunehmend gedemütigt gefühlt. Im Lauf von Streitereien habe die Frau, die einen Seitensprung begangen hatte, wiederholt von Scheidung gesprochen, wodurch er sein Kind verloren hätte - all das habe bei dem Mann die "Sicherungen durchbrennen" lassen.