Mini-Bikes

Achtjährige schwer verletzt

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Nach einem schweren Unfall einer Achtjährigen in Niederösterreich warnt der ÖAMTC vor den kleinen Flitzern.

Bei einem Unfall mit ihrem Mini-Bike ist am späten Donnerstagnachmittag eine achtjährige Schülerin auf dem Grundstück ihrer Eltern im Bezirk Wiener Neustadt schwer verletzt worden. Das Mädchen wurde mit einem Notarzthubschrauber ins Krankenhaus geflogen, berichtete die Sicherheitsdirektion.

Fahrfehler
Die Achtjährige war vermutlich wegen eines Fahrfehlers aus dem Gleichgewicht geraten. In weiterer Folge stieß sie mit dem Cross-Bike frontal gegen das abgestellte Auto ihrer Mutter. Cross-Bikes, auch Mini-Bikes genannt, sind kleine motorisierte Zweiräder, welche die Maße 110 cm x 50 cm x 50 cm nicht überschreiten. Optisch lehnen sich Pocket Bikes in der Regel an existierende Motorräder an.

Gefährlich
Erst vor wenigen Tagen hat der Autofahrer-Club ÖAMTC vor der Gefahr dieser Mini-Rennmaschinen, die unter anderem als " leicht und besonders aggressiv" beworben werden, gewarnt. Der ÖAMTC kritisiert, dass viele Händler diese Fahrzeuge als Spielzeug und ideal für Kinder anpreisen. "Zum Glück hat das Mädchen einen Sturzhelm getragen ", so ÖAMTC-Chefjurist Hugo Haupfleisch. Der Autofahrer-Club appelliert auch an die Verantwortung der Eltern, ihren Kindern diese Fahrzeuge erst gar nicht zu kaufen und sie jedenfalls nur unter Aufsicht fahren zu lassen.

Testkauf
Wie einfach es sogar für Minderjährige sein kann, ohne die Einwilligung der Eltern an die bis zu 100 km/h schnellen Fahrzeuge zu gelangen, zeigte ein durchgeführter Test. Der Club hat einen 14-jährigen Testkäufer in fünf Geschäfte geschickt, um auf eigene Faust ein Mini-Quad bzw. Pocket Bike zu erstehen.

Tipps zum Auffrisieren
Das Ergebnis war erschütternd: Bei drei von fünf Händlern hätte man dem Jugendlichen anstandslos ein Gerät verkauft. Nur zwei Verkäufer verweigerten und forderten die Zustimmung der Eltern. In einem Geschäft hat der Jugendliche sogar noch Tipps bekommen, wie er das Gerät "auffrisieren" kann. Der lapidare Hinweis eines Verkäufers, auf nachzuziehende Schrauben nach der ersten Fahrt: " sonst bricht alles auseinander" ist für den Juristen ein blanker Hohn.

Club-Jurist warnt
Laut ÖAMTC ist der Verkäufer bei einem Unfall haftbar."Es ist ein sträflicher Leichtsinn, wenn an Jugendliche PS-starke Gefährte als Spielzeug verkauft werden", ist ÖAMTC-Jurist Hugo Haupfleisch empört. Seiner Ansicht nach haftet ein Verkäufer, der einem Jugendlichen ohne Zustimmung der Eltern ein derartiges Gerät verkauft, auch strafrechtlich bei einem Unfall und muss für den Schaden aufkommen.

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